Gemeinderat:Vorbeugen gegen Zweckentfremdung von Sozialhilfegeldern
Das Zürcher Stadtparlament will den Missbrauch von Sozialhilfegeldern nicht nur mit Detektiven, sondern auch mit vorbeugenden Massnahmen bekämpfen.
Die Stadt soll in gewissen Fällen Sozialhilfegelder direkt an Leistungserbringer auszahlen.
Der Rat überwies am Mittwoch zwei entsprechende Postulate der Bürgerlichen. Jenes der SVP-Abspaltung «Partei für Zürich» (PFZ) verlangt, dass nach wiederholter Zweckentfremdung von Sozialgeldern die Stadt den Klienten das Geld nicht mehr auszahle, sondern Miete oder Krankenkassenprämie direkt entrichte.
Allgemeiner gehalten war das Postulat von SVP und FDP. Es fordert den Stadtrat auf, «saldoneutrale» administrative Massnahmen zu prüfen, wie Zweckentfremdungen der Sozialhilfegelder verhindert werden könnten. Der erste Vorstoss wurde mit 108 zu 2, der zweite mit 50 zu 46 Stimmen überwiesen.
Die SP unterstützte das Postulat der PFZ erst nach einer Textänderung. So soll die Verwaltung erst «im Wiederholungsfall» Gelder nicht mehr direkt an den Sozialhilfebezüger entrichten. Nach dieser Abschwächung des Postulats stimmte schliesslich auch Sozialvorsteher Martin Waser der Entgegennahme zu.
Es gehe nicht darum, mit vorbeugenden Massnahmen Sozialhilfebezüger zu bevormunden, betonten die Verfasser der Vorstösse. Bei Zweckentfremdungen müsse aber letztlich die Stadt geradestehen, und das lasse sich teilweise verhindern. Ferner sei es beispielsweise für Vermieter schwierig, an die geschuldeten Gelder zu kommen.
Waser warnte aber auch vor einer Entmündigung der Sozialhilfebezüger mit solchen Massnahmen. Grundsätzlich müssten alle Menschen in der Stadt, auch Sozialhilfeabhängige, gleich behandelt werden.
(sda)