Attacken gegen Juden«Sie sind nicht rechtsradikal, aber krank»
Ein 38-jähriger Basler jüdischer Abstammung attackierte Juden und jüdische Einrichtungen. Das Gericht will ihn in die Psychiatrie schicken, um Schlimmeres zu verhindern.
- von
- lha
Der 38-Jährige nickte unentwegt, als Gerichtspräsident Dominik Kiener das Urteil eröffnete. Wegen einer ganzen Reihe von Delikten, darunter Drohungen, Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen wurde der Mann am Mittwoch vom Basler Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Eigentlich hätte er 23 Monate kassiert, weil seine Schuldfähigkeit aber schwerwiegend eingeschränkt ist, wurde das Strafmass um drei Viertel reduziert.
Die Dauer der Strafe spielt aber nur eine untergeordnete Rolle, weil die Haft zu Gunsten einer stationären psychiatrischen Therapie aufgeschoben wird. Der Sohn eines jüdischen Vaters leidet an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Ausdruck seiner diagnostizierten Schizophrenie ist ein ausgeprägter Hass auf Juden und Israel. «Sie sind nicht rechtsradikal, es ist ihre Krankheit», so Kiener.
«Nein, das war ihr krankhafter Wahn»
Zwischen dem 9. August 2018 und dem 16. Mai 2019 verübte der 38-Jährige zahlreiche Attacken und Delikte zum Nachteil von Juden und jüdischen Einrichtungen. Mehrfach beschädigte er die jüdische Metzgerei, warf Flaschen und pinkelte an die Synagoge, zeigte Juden auf der Strasse den Hitlergruss und spuckte vor ihnen auf den Boden. Als er in seiner Wohnung «alles kaputt geschlagen hatte, was man kaputt schlagen konnte», behauptete er, der israelische Geheimdienst sei das gewesen. «Nein, das war ihr krankhafter Wahn», widersprach Richter Kiener.
Mit der Anordnung einer stationären Massnahme tanzt Kiener «auf der grossen Klippe der Justiz», wie er ausführte. Kann man jemanden gegen seinen Willen in die Psychiatrie einweisen, obwohl er noch keine schwere Gewalttat begangen hat?
«Für die Sicherheit der Öffentlichkeit»
«Noch kam es nicht zur Katastrophe. Aber wenn es dazu gekommen wäre, dann wäre die Frage, hat der Staat zu spät reagiert?», führte Kiener aus. Im vorliegenden Fall sah er genügend Anlasstaten, um eine solche Massnahme zu rechtfertigen. Die Legalprognose ist beim Verurteilten schlecht. «Wie wäre das weitergegangen?», fragte Kiener. «Wären Sie eines Tages mit dem Messer in die Synagoge?» Für das Gericht sei deshalb klar: Eine stationäre Therapie in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung ist «das Beste für Ihre Gesundheit und für die Sicherheit der Öffentlichkeit».
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann bleibt mindestens bis dahin in Sicherheitshaft. Wie lange er in der Psychiatrie bleiben müsste, ist unklar und abhängig vom Therapieerfolg.