Kanton St. GallenGeisterwaffen in der Schweiz: So kams zur ersten Verhaftung
In der Schweiz ist erstmals eine Person verhaftet worden, die Waffen mit einem 3D-Drucker herstellte. Konstruktionspläne sind im Netz leicht zu finden.
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Darum gehts
Mit einem 3D-Drucker lassen sich auch Waffen herstellen.
Die Stadtpolizei Winterthur hat kürzlich einen Drogenhändler festgenommen. An seinem Wohnsitz wurden mehrere 3D-Drucker sichergestellt, die offensichtlich für die Herstellung von Schlagringen verwendet wurden.
Die Herstellung von Pistolen, Messern oder Schlagringen mithilfe eines 3D-Druckers stellt hierzulande eine strafbare Handlung dar.
Nach Angaben der US-amerikanischen Polizei erfreuen sich privat hergestellte Schusswaffen aus dem 3D-Drucker bei der organisierten Kriminalität und bei Banden immer grösserer Beliebtheit. Solche Waffen werden auch als «Ghost Guns» (Geisterwaffen) bezeichnet, da sie nicht zurückverfolgt werden können. Das Phänomen hat auch die Schweiz erreicht.
Konstruktionspläne leicht zu finden
Die Herstellung von Pistolen, Messern oder Schlagringen mithilfe eines 3D-Druckers stellt hierzulande eine strafbare Handlung dar. «Die nichtgewerbsmässige Herstellung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie der nichtgewerbsmässige Umbau von Gegenständen zu Waffen sind verboten», heisst es im Bundesgesetz
über Waffen, Waffenzubehör und Munition.
Die möglichen Strafen reichen bis zu drei Jahren Gefängnis. Bei der Herstellung solcher Waffen zum Verkauf erhöhen sich die Strafen weiter, wie ZüriToday berichtet. Konstruktionspläne, deren Besitz in der Schweiz nicht verboten ist, seien im Netz leicht zu finden.
Schlagringe aus dem 3D-Drucker
Die Stadtpolizei Winterthur hat kürzlich einen Drogenhändler festgenommen. Im Rahmen einer nachfolgenden Durchsuchung seines Wohnsitzes im Kanton St. Gallen wurden mehrere 3D-Drucker sichergestellt, die offensichtlich für die Herstellung von Schlagringen verwendet wurden, wie das Newsportal weiter schreibt.
Die Möglichkeit, mit 3D-Druckern nicht nur Schusswaffen, sondern auch andere potenziell gefährliche Gegenstände herzustellen, sei bisher selten ein Thema gewesen. Schon vor dem aktuellen Fund der Schlagringe habe die Winterthurer Polizei jedoch ein Butterfly-Messer sichergestellt, das vermutlich aus einem 3D-Drucker stammte. Im Fall der Schlagringe geht die Polizei davon aus, dass diese zum Verkauf bestimmt waren.
Täuschend echte Wasserpistole in Zürich
Auch die Stadtpolizei Zürich befasst sich mit diesem Thema, wie Mediensprecher Michael Walker mitteilt. Innerhalb der letzten fünf Jahre habe die Polizei mindestens zwei Produkte aus 3D-Druckern sichergestellt, die unter das Waffengesetz fallen.
Die Gefahr von Waffenimitaten wurde im vergangenen Juni deutlich, als eine täuschend echte Wasserpistole am Lochergut für Aufregung sorgte. Für die Polizei sei es schwierig, aus der Ferne festzustellen, ob es sich um eine echte Waffe oder nur eine Wasserpistole handle, erklärte die Stadtpolizei damals. Daher müssten Wasserpistolen durchsichtig sein – im vorliegenden Fall war diese schwarz.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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