
In welchen Situationen darf die Hupe betätigt werden?
Aufmerksamkeit im StrassenverkehrWann darf man hupen und lichthupen?
Hupe und Lichthupe werden oft als nette Geste, Gruss und zum Schimpfen eingesetzt. Aber selten zu dem, wofür sie erlaubt sind – zur Warnung vor Gefahren. Caspar hat beim Überholmanöver gehupt und der Überholte danach. Wir erklären, wann Signale erlaubt sind.
- von
- Viva-Mobilitätsexperten
Frage von Caspar ans Viva-Expertenteam:
Ich wollte ein langsam auf der Landstrasse fahrendes Auto überholen. Als ich angesetzt habe, ist das Auto immer weiter in die Mitte gekommen. Daraufhin habe ich lichtgehupt und gehupt. Der andere Fahrer hat mich dann vorbeigelassen, aber danach per Dauerhupe geschimpft. Durfte ich hupen – und durfte er es?
Antwort:
Lieber Caspar
In diesem Fall lag nach deiner Beschreibung eine akute Gefahr vor, also war dein Signalgeben berechtigt. Denn zur Warnung und Gefahrenabwehr sind Lichthupe und Hupe da – ausschliesslich. Deshalb darfst du zum Beispiel nachts lichthupen, wenn ein anderes Auto ohne Licht entgegenkommt. Nicht erlaubt sind Hupe und Lichthupe, um mit anderen zu schimpfen: Der andere Fahrer hätte dich also nicht «aushupen» dürfen.
Nicht erlaubt sind Hupe und Lichthupe, um mit anderen zu schimpfen.
Grundsätzlich wird häufig falsch lichtgehupt oder gehupt. Die Verordnung sieht explizit nur zwei Fälle vor, in denen Hupen erlaubt ist: Wenn Kinder nicht auf den Verkehr achten sowie «vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts». Aber: Man hat sich so zu verhalten, dass man möglichst kein Signal geben muss. Tut man es doch, ist die akustische Hupe von Notfällen abgesehen nur tagsüber erlaubt. Die Busse sonst: 40 Franken. Wobei es je nach Umständen auch eine Verzeigung samt Ausweisentzug werden kann. Gerade zusammen mit dichtem Auffahren kann etwa das Lichthupen hinter einem Autobahn-Linksfahrer sehr, sehr teuer werden.
Geduldet ist die Lichthupe zur Kommunikation, um etwa jemandem Vortritt zu gewähren. Achtung: Das kann zu Missverständnissen führen, wenn etwa eine Warnung als Vortrittsverzicht interpretiert wird. Schwierig wird es mit der Hupe und Lichthupe als Fahr-doch-endlich-los-, Gruss-, Feier- und vor allem Geh-endlich-weg-Botschaft. Das ist eine Grauzone: Im Prinzip ist es verboten, teils wird es geduldet – aber in engen Grenzen.
Geduldet ist die Lichthupe zur Kommunikation, um etwa jemandem Vortritt zu gewähren.
In deinem Fall hätte der andere Fahrer dir übrigens das Überholen ermöglichen müssen; insbesondere, falls er dauerhaft langsam war. Aber hätte er keinen Platz gemacht, hättest du dich nicht vorbeiquetschen dürfen: Das Gesetz fordert partnerschaftliches, fehlertolerantes Verhalten. Wäre er in der Mitte geblieben, hätte er dich zwar behindert, aber du hättest ihn mit Trotzdem-Überholen gefährdet, und das ist der gravierendere Verstoss.
Gute Fahrt!
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