Ausgeschaffte FamilieWarum liess Kanton nicht Gnade vor Recht ergehen?
Trotz Kirchenasyl in Luzern wurde eine Mutter und ihre Tochter nach Belgien ausgeschafft. Jetzt nimmt der Kanton in einem Interview Stellung.
- von
- mme/gwa
Warum hat die Luzerner Regierung entschieden, Mutter und Tochter nach Belgien auszuschaffen?
Alexander Lieb, Leiter des Amts für Migration beim Kanton Luzern: Die Mutter hat seit 2010 in mindestens fünf verschiedenen Staaten des Schengen-Raums Asylgesuche eingereicht. 2018 ist sie wiederum in die Schweiz eingereist und hat für sich und ihre Tochter Asylantrag gestellt. Mit Entscheid vom 28. Juni 2018 hat das das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Wiedererwägungsgesuche nicht an die Hand genommen und gleichzeitig die Wegweisung nach Belgien angeordnet. Gegen die Wegweisungsverfügung des SEM hat sie Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Diese wurde am 7. März 2019 abgewiesen. Die Verfügung ist rechtskräftig.
Das SEM und das Bundesverwaltungsgericht haben diesen Fall durch sämtliche Instanzen und abschliessend beurteilt. Die Entscheide in Asylverfahren – so auch in diesem Fall – fällt das SEM. Ausschlaggebend ist daher, zu welchem Schluss das Staatssekretariat für Migration und die für die medizinische Betreuung in solchen Fällen zuständige Oseara kommen und ob sie eine Rückführung als machbar erachten. Das Amt für Migration hat diese Entscheide im Auftrag des Bundes umzusetzen.
Ein Jahr lang waren Mutter und Tochter bei einer Pfarrei im Kirchenasyl, was die Kirche nur äusserst selten in absoluten Notlagen gewährt. Wieso respektiert die Luzerner Regierung dieses Kirchenasyl nicht? Immerhin leben wir in einem christlich geprägten Land.
Dazu nimmt der Regierungsrat im Rahmen einer Vorstossbeantwortung Stellung.
In einem Gutachten der Kinder- und Jugendpsychiatrie heisst es: «Es wäre für D.s Entwicklung aktuell äusserst ungünstig, würde man sie aus dem jetzigen sicheren Umfeld erneut herausreissen.» Wurde dieses Gutachten beim Entscheid berücksichtigt?
Ausschlaggebend ist, zu welchem Schluss das SEM und die für die medizinische Betreuung in solchen Fällen zuständige Oseara kommen und ob sie eine Rückführung als machbar erachten.
Ein traumatisiertes elfjähriges Mädchen, das hier integriert ist, findet sich plötzlich alleine mit seiner Mutter in einem fremden Land wieder. Haben die Behörden solche Schicksale konkret vor Augen, wenn solche Entscheide gefällt werden?
Belgien ist wie die Schweiz der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Wir gehen davon aus, dass Belgien wie die Schweiz mit den ihnen anvertrauten Personen korrekt umgeht. Wir sind weiter der Ansicht, dass in Belgien genügend Institutionen bestehen, die Kinder und verletzliche Personen in solchen Situationen begleiten und auf schwierige Lagen angemessen reagieren können. Im Übrigen halten wir nochmal fest, dass die Entscheide in Asylverfahren das Staatssekretariat für Migration (SEM) fällt.
In Basel konnte eine Familie ohne Papiere, die schon lange in der Schweiz lebte, auf Intervention der Kirche hier bleiben, wie es bei der Katholischen Kirche Luzern heisst. Der Basler Regierungsrat habe Gnade vor Recht walten lassen. Warum tat dies die Luzerner Regierung nicht?
Die Hintergründe des Basler Falls sind uns nicht bekannt.
Finden Sie nicht, eine Mutter, die mit ihrem traumatisierten Kind, die zusammen seit acht Jahren auf der Flucht sind, seien besonders schutzbedürftig – auch wenn die Frau nun halt ihren ersten Asylantrag in Belgien gestellt hatte?
Wir weisen auf die Antwort zur ersten Frage hin: Das SEM und das Bundesverwaltungsgericht haben diesen Fall durch sämtliche Instanzen und abschliessend beurteilt.
Können Kanton oder Bund irgendwelchen Einfluss auf die Behörden in Belgien nehmen, damit die Frau und das Kind wenigstens dort Asyl erhalten und nicht weiter nach Tschetschenien abgeschoben werden?
Für das SEM können wir nicht sprechen. Der Kanton Luzern kann hier keinen Einfluss nehmen. Belgien ist wie die Schweiz der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet.
Der zuständige Pfarrer, der das Kirchenasyl verantwortet, sagt, natürlich halte sich die Kirche an die Rechtstaatlichkeit, aber er sagte auch: «Es gibt Situationen – auch im Alltag –, in denen man sich nicht an die Regeln hält, weil das eigene Gewissen dagegen spricht.» Wie beurteilen Sie als Vertreter des Rechtsstaates in diesem Kontext die Haltung des Kirchenmannes?
Wir nehmen diese Aussage zur Kenntnis. Aus unserer Sicht geht die Rechtsstaatlichkeit vor.