Wohnen in ZürichWeg frei für «Ringling»
Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen zwei städtische Baurechtsverträge für die geplante Wohnüberbauung «Ringling» in Zürich-Höngg vollumfänglich abgewiesen. Die Gegner wollen aber nicht aufgeben und erwägen den Gang ans Bundesgericht.
Das Stadtparlament hatte im Januar 2008 die Baurechtsverträge für das Grossprojekt Ringling im Rütihofquartier in Zürich-Höngg abgesegnet. Dort planen zwei Baugenossenschaften 271 Wohnungen. Eine Beschwerde der Anstösser wies der Bezirksrat ab, worauf diese den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzogen.
Nach Ansicht der Gegner fehle in der Stadt eine gesetzliche Grundlage für diese Art der Wohnbauförderung. Insbesondere verlangten sie, dass das Land an die Bauträger nicht vergünstigt, sondern zum Verkehrswert abgegeben werden soll.
Das Verwaltungsgericht hat nun aber den Entscheid der Erstinstanz bestätigt. Nach eingehender Prüfung sei dieses zum Ergebnis gelangt, dass die gesetzlichen Grundlagen durchaus genügen, wie der Stadrat am Mittwoch mitteilte. Auch sei der Verkehrswert für die Baurechtsverträge «unter keinen Umständen von Belang», wird das Gericht zitiert.
«Politischer Entscheid»
Während der Stadrat den Entscheid mit Befriedigung zur Kenntnis nimmt, sprechen die Gegner von einem «politischen Entscheid». Das Gericht habe zuviel parteipolitische Erwägungen einfliessen lassen, sagte der frühere FDP-Gemeinderat und Präsident der IG Pro Rütihof Jean Bollier auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Man werde das Urteil voraussichtlich ans Bundesgericht weiterziehen, sagte Bollier weiter. Der definitive Entscheid darüber falle noch vor Ende des Monats.
(sda)