Sarganserland – Wegen rassistischem Ausdruck landet Fasnächtler vor Gericht

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SarganserlandWegen rassistischem Ausdruck landet Fasnächtler vor Gericht

Ein heute 73-Jähriger muss sich am Dienstag vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten, weil er das N-Wort auf seinem Fasnachtswagen verwendete.

von
Jeremias Büchel
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Mit diesem Wagen wollte ein Sarganserländer Ende Februar 2020 am Fasnachtsumzug in Wangs SG teilnehmen. 

Mit diesem Wagen wollte ein Sarganserländer Ende Februar 2020 am Fasnachtsumzug in Wangs SG teilnehmen.

FDP SG
Das verbotene Wort überklebte er mit einem Umzugsprogramm. 

Das verbotene Wort überklebte er mit einem Umzugsprogramm.

FDP SG
Trotzdem war es zuvor öffentlich zu sehen. Deshalb muss der Mann sich am Dienstag vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten. 

Trotzdem war es zuvor öffentlich zu sehen. Deshalb muss der Mann sich am Dienstag vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verantworten.

20 Minuten

Darum gehts

  • An der Fasnacht 2020 in Wangs SG sorgte ein Fasnachtswagen mit der Aufschrift «Wie viele ‹N****› brauchen wir in St. Gallen?» für Aufsehen.

  • Der Umzug fand rund zwei Wochen vor den Kantonsratswahlen statt.

  • Der 73-Jährige wurde wegen Rassendiskriminierung angeklagt.

  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von 2760 Franken.

«Wie viele ‹N****› brauchen wir in St. Gallen?», stand auf dem blauen Fasnachtswagen, der vor dem Umzug von Wangs SG im Februar 2020 auf einem Gelände stand. Über dem Schriftzug waren Plakate von Kandidierenden der FDP für die Kantonsratswahlen angebracht. Daneben war ein Kandidat nochmals auf einem grossen Plakat abgebildet: Nirosh Manoranjithan, der schwarz ist und dessen Eltern aus Sri Lanka stammen.

Dieses Fasnachtssujet kam bei den Veranstaltern gar nicht gut an. Der Sarganserländer Fasnächtler durfte mit seinem Wagen erst am Umzug teilnehmen, nachdem er das umstrittene Wort abgedeckt hatte. Trotzdem war dieses zuvor zu sehen gewesen. Deshalb wurde der heute 73-Jährige von der Staatsanwaltschaft angeklagt.

Herabwürdigender Ausdruck

In der Anklageschrift heisst es, dass der Wagen und somit auch das N-Wort vor dessen Abdeckung in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnte. Durch die Verwendung des Wortes, «einem Begriff, bei welchem in der heutigen Zeit allgemein bekannt ist, dass es sich dabei um einen herabwürdigenden Ausdruck für dunkelhäutige Personen handelt – wurden dunkelhäutige Menschen im Allgemeinen und Nirosh Manoranjithan im Besonderen in gegen die Menschenwürde verstossender Weise herabgesetzt», heisst es in den Anklage. Das habe der 73-Jährige zumindest in Kauf genommen.

Deswegen sei er zu bestrafen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 230 Franken, was insgesamt 13’800 Franken ausmacht, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem soll der 73-Jährige zu einer Busse von 2760 Franken verurteilt werden und er soll die Verfahrenskosten berappen. Der Prozess findet am Dienstagnachmittag vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels statt.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Beratungsnetz für Rassismusopfer

GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

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