SessionWeiterbildung lohnt sich jetzt auch fiskalisch
Künftig sollen auch jene Aus- und Weiterbildungskosten von den Steuern abgezogen werden dürfen, die einen beruflichen Aufstieg oder eine Umschulung zum Ziel haben. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat mit deutlichem Mehr dafür ausgesprochen - gegen den Willen des Bundesrats.
Die Motion der Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats wurde mit 157 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen gutgeheissen. Die nationalrätliche Schwesterkommission hatte Annahme empfohlen.
Zwei kantonalen Initiativen aus St. Gallen und Glarus sowie einer parlamentarischen Initiative von Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi (CVP/TI) zum gleichen Thema wurde keine Folge gegeben.
Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hatte vergeblich eine Ablehnung der WAK-Motion beantragt. Er machte unter anderem die steuerlichen Ausfälle geltend, die sich nach seinen Schätzungen für Bund, Kantone und Gemeinden auf 50 Millionen Franken belaufen dürften.
Weitere «Verkomplizierung»
Bereits heute steuerten Bund und Kantone etwa 75 Millionen Franken an die Bildungsausgaben bei, sagte Merz. Er beklagte überdies eine weitere «Verkomplizierung» des Steuersystems, was angesichts der Bestrebungen für eine Vereinfachung widersinnig sei.
Heute sind als Gewinnungskosten nur jene Aus- und Weiterbildungskosten abziehbar, die im Rahmen des angestammten Berufes anfallen. Neu sollen in die Gewinnungskosten bis zu einer betragsmässigen Obergrenze auch Ausbildungen einbezogen werden, die dem Berufsaufstieg, der Umschulung, dem Wiedereinstieg oder einem Berufswechsel dienen. Weiterhin nicht abzugsfähig sollen die Kosten für die berufsqualifizierende Erstausbildung sein.
Die WAK beider Räte begründeten ihr Anliegen mit einer veränderten Arbeitswelt. «Wir leben im Zeitalter des lebenslangen Lernens», sagte Lucrezia Meier-Schatz namens der Kommission.
(sda)