Eternit-ProzessWeiterer Prozess gegen Schmidheiny möglich
Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny muss sich in einem zweiten Prozess nur wegen fahrlässiger und nicht wegen vorsätzlicher Tötung verantworten.
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Darf ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden: Der Schweizer Industrielle Stephan Schmidheiny. (Archiv)
Erfolg für Stefan Schmidheiny: In Turin hat ein Gericht zwar grünes Licht für einen zweiten Eternit-Prozess im Zusammenhang mit asbestverursachten Todesfällen gegeben. Schmidheiny muss sich aber nur wegen fahrlässiger und nicht wegen vorsätzlicher Tötung verantworten.
Als Konsequenz dieses heutigen Entscheids von Richterin Federica Bompieri im Rahmen der Vorverhandlung beginnt ab 14. Juni 2017 ein Hauptverfahren. An dem werden jedoch lediglich zwei der von der Anklage aufgeführten 258 Fälle verhandelt. Über 100 der angeklagten Fälle sind durch den Gerichtsentscheid verjährt.
Opferfamilien verbittert
Zudem hiess die Richterin die Einwände der Verteidigung zur fehlenden Zuständigkeit des Turiner Gerichts mehrheitlich gut und verwies eine Vielzahl noch nicht verjährter Fälle an die regionalen Staatsanwaltschaften von Reggio Emilia, Neapel und Vercelli. Dort müssen die Verfahren wieder von vorne aufgerollt werden.
Der Präsident der Vereinigung der Opferfamilien sprach nach dem Gerichtsentscheid von «tiefer Verbitterung». Er versprach, nicht zu ruhen, bis alle Opfer Gerechtigkeit erführen.
Verteidigung nicht zufrieden
Die Verteidigung zeigte sich trotz der vielen gutgeheissenen Argumente nicht gänzlich zufrieden. Das neue Verfahren gegen Schmidheiny sei «klar rechtswidrig», schrieben die Sprecherin und der Anwalt Schmidheinys in einer Mitteilung. Man werde «über alle Instanzen gegen diese Verletzung des Verbots der Mehrfachbestrafung kämpfen».
Im Verfahren geht es um den Tod von durch Asbest erkrankten oder an asbestbedingten Krankheiten verstorbenen Menschen im Zusammenhang mit Werken der Eternit S.p.A. (Genua) in Italien. Schmidheiny war bis zu deren Konkurs 1986 zunächst grösster und später Hauptaktionär. Die Firma stellte in ihren Werken Produkte aus Faser- und Asbestzement her, so zum Beispiel, Röhren, Elemente für Fassaden und Dächer oder Blumenkisten.
Jahrelanger Prozess
Die Turiner Staatsanwaltschaft ging seit mehr als zehn Jahren gegen Schmidheiny vor. In einem ersten Verfahren stand neben ihm auch der belgische Baron Jean-Louis de Cartier vor Gericht.
Die Anklage gegen die beiden Unternehmer lautete auf die Verursachung einer Umweltkatastrophe und der vorsätzlichen Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen in italienischen Eternit-Fabriken. Damit hätten die Mitbesitzer rund 3000 Krankheits- und Todesfällen billigend in Kauf genommen.
Die ersten beiden Instanzen befanden die Angeklagten für schuldig und verurteilten sie 2013 zu hohen Haftstrafen und Schadensersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. De Cartier starb im Verlaufe des Asbestprozesses; das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Schmidheiny zog das Urteil vor den Kassationshof in Rom weiter. 2014 annullierten die Richter überraschend das Urteil der Vorinstanz und sprachen Schmidheiny wegen Verjährung frei.
«Eternit bis» menschenrechtskonform?
Die Turiner Staatsanwaltschaft forcierte kurz drauf einen zweiten Prozess gegen Schmidheiny – in Italien «Eternit bis» genannt (übersetzt: «Eternit zum Zweiten»). Im Verfahren ging es um 258 Todesfälle, die Anklage lautete auf vorsätzliche und fortgeführte Tötung.
Schmidheinys Verteidiger machten in der im Mai 2015 begonnen Vorverhandlung geltend, dass ein weiterer Eternit-Prozess aufgrund desselben Verhaltens gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Verbot der Mehrfachbestrafung verstossen würde.
Richterin Bompieri rief zur Klärung dieser Frage das italienische Verfassungsgericht an. Dieses kam zum Schluss, dass Schmidheiny für 186 bereits im ersten Verfahren verhandelten Todesfälle nicht erneut vor Gericht gestellt werden könne.
Für die übrigen 72 Todesfälle solle der «Zugang zur gerichtlichen Beurteilung der Anschuldigungen offen bleiben». Damit blieb ein weiterer Prozess möglich. (nag/sda)