Lieber Phil GeldWelche Rechte gelten in der Erbengemeinschaft?
Nach dem Verlust eines Elternteils ist Maurizio (43) vor neue Tatsachen gestellt. Was hat die neue Erbengemeinschaft zu bedeuten?

Eine Erbengemeinschaft ist in der Regel als Provisorium gedacht.
Lieber Phil Geld
Nach dem Tod meines Vaters haben die Behörden allen Erben ein Erbinventar zugestellt. Mir sind meine Rechte innerhalb der neuen Erbengemeinschaft nicht ganz klar. Wie funktioniert ein solches Gremium?
Lieber Maurizio
Wahrscheinlich hast du mit dem Brief von der Gemeinde erstmals von einer «Erbengemeinschaft» erfahren. Du bist ein Mitglied dieser Erbengemeinschaft wie auch deine Geschwister und deine Mutter. Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Wird allerdings das Erbe nun aufgeteilt, dann erhält die Mutter die Hälfte; der Rest verteilt sich auf die Kinder. Dies ist die klassische Aufteilung, wenn kein Testament vorhanden ist. Im Testament kann ein frei verfügbarer Teil einem Erblasser als Privileg geschenkt werden. In jedem Fall dürfen aber die gesetzlich vorgegebenen Pflichtteile nicht verletzt werden.
Im Erbinventar sind die vorhandenen Vermögenswerte und Schulden aufgezeichnet. Überwiegen die Schulden das übrige Vermögen, so solltest du prüfen, das Erbe auszuschlagen. Unser Erbrecht zwingt dich nämlich nicht dazu, Schulden zu übernehmen.
Eine Erbengemeinschaft ist in der Regel als Provisorium gedacht. Zum Beispiel für den Abschluss eines Immobilienverkaufs, der noch vom Erblasser veranlasst worden ist. In Streitfällen ist eine solche Erbengemeinschaft kaum handlungsfähig, da Entscheidungen nur einstimmig möglich sind. Mit anderen Worten: Es gibt keine Mehrheitsentscheidungen; ein einzelner Erbe kann die Mehrheit mit einem Veto blockieren. Diese provisorische Gemeinschaft kann allerdings relativ einfach und rasch aufgelöst werden. Jeder Erbe darf jederzeit die Erbteilung und damit die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Dazu ist also weder Einstimmigkeit noch ein Mehrheitsentscheid notwendig.
Freundlich grüsst
Phil Geld
E-MAIL: phil.geld@20minuten.ch
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