Entscheid des BundesgerichtsWeniger als 10 Gramm Gras dabei? Straffrei!
Wer weniger als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt, darf in Zürich und Winterthur nicht mehr bestraft werden. Die Stadtrichterämter reagieren bereits auf den Bundesgerichtsentscheid.
- von
- 20M
100 Franken Busse. So viel bezahlten Kiffer bislang, wenn sie in Zürich oder Winterthur mit 10 Gramm Cannabis oder weniger erwischt wurden. Damit ist nun Schluss. Das Bundesgericht hat diesbezüglich kürzlich einen Leitentscheid gefällt - in einem Fall aus dem Kanton Basel-Stadt.
Die Polizei hatte dort einen Mann mit geringen Mengen Marihuana und Haschisch angehalten. Weil er nicht beim Konsum erwischt wurde, liege eine straflose Vorbereitungshandlung vor - laut Betäubungsmittelgesetz nicht strafbar, urteilten die Bundesrichter. Die Stadtrichterämter von Zürich und Winterthur haben laut Tages-Anzeiger am Mittwoch bereits darauf reagiert und werden solche Verfahren künftig nicht mehr an die Hand nehmen oder einstellen.
Stadtpolizei klärt zuerst ab
Davon und auch vom Urteil des Bundesgerichts hat die Stadtpolizei Zürich gemäss dem Bericht Kenntnis. «Ob dies eine Änderung unserer Praxis zur Folge hat, ist noch offen», sagt Medienchef Marco Cortesi. Mit anderen Worten: In Zürich wird man weiterhin gebüsst. Wer sich jedoch weigert zu bezahlen, kriegt es mit dem Stadtrichteramt zu tun - und dieses hat ja seine Praxis bereits geändert.
Die Stadtzürcher Grünen freut die Nachricht aus Lausanne: In einer Mitteilung vom Mittwoch fordern sie die Stadtpolizei Zürich dazu auf, ihre «illegale Praxis sofort zu beenden». Bereits vor zwei Jahren hatte das Zürcher Bezirksgericht den Besitz von 10 Gramm und weniger für straffrei erklärt. Doch die Stadtpolizei stellte sich damals auf den Standpunkt, sie wende lediglich geltendes Recht an.
Die Grünen beschwerten sich daraufhin beim Bezirksgericht und reichten im Parlament eine schriftliche Anfrage an den Stadtrat ein - in beiden Fällen blitzte die Partei ab. In seiner Antwort stellte sich der Stadtrat hinter die Stadtpolizei und bemerkte, dass ein Entscheid durch einen Einzelrichter des Bezirksgerichts nicht genüge. Es sei ein Leitentscheid durch das Zürcher Obergericht nötig, der bis heute aussteht. Durch das Bundesgerichtsurteil ist dieser nun überflüssig geworden.