Phil GeldWer muss den Hauszugang vom Schnee befreien?
Eine weisse Schneedecke weckt nicht nur Gefühle der Freude. Marcellos Vermieter überlässt es den Mietern, dafür zu sorgen, dass der Schnee vor dem Haus geräumt wird. Zu Recht?

Der Hausbesitzer ist dafür verantwortlich, dass sein Mieter ungehindert zur Wohnung gelangt.
Lieber Phil Geld
Als ich kürzlich am Morgen zur Arbeit ging, war mein Hauseingang völlig zugeschneit. Als ich am Abend zurückkam, hatte sich nichts geändert. Der Vermieter schaltet bei Anfragen auf stur. Muss ich selbst zur Schaufel greifen?
Lieber Marcello
Im Prinzip nein! Der Hauseigentümer ist nach Obligationenrecht Art. 58 verpflichtet, den gefahrlosen Zugang zu seiner Liegenschaft sicherzustellen. Bei privaten Strassen und den Zugängen zu den Liegenschaften ist er darum für die Schneeräumung und die Glatteisentfernung zuständig. Dazu gehört auch die Umgebungspflege inklusive Besucherparkplätze. Die Schneebeseitigung bei vermieteten Autoabstellplätzen obliegt dagegen dem jeweiligen Mieter des Autoabstellplatzes.
Falls jemand auf dem Grundstück der Wohnung, in der du lebst, zu Schaden kommt, weil der Zugang zum Haus nicht von Schnee und Eis befreit war, liegt die Schuld beim Besitzer. Vielleicht solltest du deinen Vermieter auf seine Haftungspflicht aufmerksam machen. Ich könnte mir vorstellen, dass er sich überlegt, ob er sich weiterhin weigern will, den Schnee zu räumen.
Mieterinnen- und Mieter müssen nur dann zur Schaufel greifen, wenn das so im Mietvertrag festgehalten ist. In diesem Fall muss der Vermieter aber die Kosten für Geräte, Sand oder Salz übernehmen - ausser die Überwälzung dieser Kosten auf die Mieter sei im Vertrag unter den Nebenkosten ausdrücklich erwähnt. Sollte sich wegen ungenügender Schneeräumung ein Unfall ereignen, so haftet der Vermieter aufgrund der Werkeigentümerhaftung in der Regel selbst dann, wenn der Vermieter laut Vertrag für das Schneeschaufeln zuständig ist.
Über den Umfang der Schneeräumung gibt es keine klare Regelung. Eine Faustregel besagt, dass die Pfade so geräumt werden müssen, dass zwei Fussgänger bequem aneinander vorbeikommen. Auf der sicheren Seite ist jedoch, wer den Schnee soweit wegräumt, dass zwei Kinderwagen sich bequem kreuzen können. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, Tag und Nacht auf Pikett zu stehen um jederzeit für einen sicheren Hauszugang zu garantieren. Schneeräumungspflichten bestehen in der Regel nur in der Zeit des Fussgängerverkehrs, also zwischen 7 Uhr morgens und ca. 21.00 Uhr.
Freundlich grüsst
Phil Geld
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