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Wetttrinken endete tödlich

Fast zehn Monate nach dem Tod eines Berliner Schülers nach einem Tequila-Wetttrinken hat am Donnerstag der erste Prozess gegen die Beteiligten begonnen.

Das Verfahren fand zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Vier Jugendliche im Alter von 17 bis 21 Jahren müssen sich vor dem Landgericht verantworten. Sie sollen dem 16-jährigen Gymnasiasten im Februar vergangenen Jahres in einer Berliner Kneipe mehr als 45 Gläser Tequila serviert haben.

Der Junge war daraufhin mit 4,8 Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf Wochen später im Krankenhaus gestorben. Die Anklage lautet auf Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung.

Der 26 Jahre alte Kneipenwirt, der im Verdacht steht, mit dem 16-Jährigen um die Wette getrunken zu haben, sitzt seit Juli 2007 in Untersuchungshaft. Er soll die Angeklagten angewiesen haben, ihm zunächst nur Wasser einzuschenken, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Nachdem der Schüler ohnmächtig zusammengebrochen war, verliess er das Lokal. Personal und Gäste kümmerten sich um den Bewusstlosen und alarmierten die Feuerwehr. Ein Notarztwagen brachte den Schüler in ein Krankenhaus. Nach seinem Tod hatte der Wirt zunächst behauptet, dass der Junge nur Bier getrunken habe. Ihm soll gesondert der Prozess gemacht werden.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über Alkoholmissbrauch und ein Verbot der sogenannten Flatrate-Partys ausgelöst, bei denen für einen Festpreis unbegrenzt viel Alkohol getrunken werden kann. Für den Prozess sind zunächst zwei Verhandlungstage anberaumt. (dapd)

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