Nationalräte helfen: Whistleblower ziehen vor Bundesgericht

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Nationalräte helfenWhistleblower ziehen vor Bundesgericht

Sie brachten Missstände an die Öffentlichkeit und wurden dafür verurteilt. Jetzt gehen Margrit Zopfi und Esther Wyler vor Bundesgericht – mit prominenter Unterstützung.

von
Simone Matthieu
Margrit Zopfi (r.) und Esther Wyler wollen die Verurteilung nicht auf sich sitzen lassen.

Margrit Zopfi (r.) und Esther Wyler wollen die Verurteilung nicht auf sich sitzen lassen.

Sie sind die wohl bekanntesten Whistleblower der Schweiz: Margrit Zopfi und Esther Wyler. Die beiden Frauen hatten 2007 öffentlich auf die finanziellen Missstände und die willkürliche Geldverteilung im Zürcher Sozialdepartement unter der damaligen Vorsteherin Monika Stocker aufmerksam gemacht. Beide waren daraufhin entlassen und im Januar 2011 vom Zürcher Obergericht wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt worden. Nach dem ganzen Rummel am Ende ihrer Kräfte, verzichteten vorerst Zopfi und Wyler darauf, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Das soll sich nun ändern. Die Zürcher Nationalräte Filippo Leutenegger (FDP) und Daniel Jositsch (SP) haben die Frauen überzeugt, den Fall doch noch vor die höchste Instanz zu bringen. Leutenegger bestätigt eine entsprechende Meldung des Kleinreports gegenüber 20 Minuten Online und ergänzt: «Das Argument, mit dem das Obergericht Zürich Zopfi und Wyler der Veröffentlichung vertraulicher Daten verurteilt hat, ist unbefriedigend.»

«Die beiden Frauen haben richtig gehandelt»

Das Obergericht hatte die Verurteilung unter anderem damit begründet, dass die Frauen andere Möglichkeiten gehabt hätten, um auf die Missstände aufmerksam zu machen, ein Gang an die Öffentlichkeit sei nicht notwendig gewesen. Leutenegger und SP-Nationalrat Daniel Jositsch wollen dieses Urteil nicht akzeptieren: «Die beiden Frauen haben richtig gehandelt, sie hatten gar keine Chance, auf andere Weise auf die Missstände in ihrem Departement aufmerksam zu machen», so Leutenegger.

Mit einem solchen Urteil würde das Obergericht ein fatales Signal aussenden: In anderen Fällen, in denen Leute Missstände aufdecken könnten, würde kaum mehr jemand damit an die Öffentlichkeit gehen – aus Angst, am Ende selber als Gebrandmarkte dazustehen.

Sollte das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts Zürich bestätigen, zieht Leutenegger sogar in Betracht, eine Gesetzesänderung anzustreben. «Ich hoffe allerdings, dass das nicht nötig sein wird.» Finanziert wird der Weiterzug des Falles von Leutenegger persönlich. Jositsch übernimmt den Fall als Verteidiger.

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