Asyl-Affäre in ReinachWhistleblowerin verklagt Gemeindepräsident
Eine Asylbetreuerin hat Strafanzeige gegen die Gemeinde Reinach eingereicht. Sie war entlassen worden, nachdem sie Missstände angeprangert hatte. Ein Experte fordert besseren Schutz.
- von
- jd
Der Knatsch zwischen der Gemeinde Reinach und Asylheim-Betreuerin Farideh Eghbali geht in die nächste Runde.
Als Eghbali im Dezember 2016 die Beziehung zwischen einem jugendlichen Asylsuchenden und einer anderen Betreuerin öffentlich gemacht hatte, ahnte sie nicht, auf was sie sich einliess: Kurz darauf wurde sie von ihrem Arbeitgeber freigestellt. Nun hat sie laut der «Basler Zeitung» Strafanzeige gegen den Gemeindepräsidenten und zwei Gemeinderätinnen wegen Amtsgeheimnis- und Ehrverletzung und gegen Gemeindekader wegen verbotener Überwachung am Arbeitsplatz gestellt.
Gegenüber 20 Minuten betont Eghbali, dass sie auf eine öffentliche Entschuldigung gehofft habe. Sie sei unter anderem zu Unrecht als Lügnerin bezeichnet und von ihrem Arbeitgeber schikaniert worden. Zudem prangert sie an, dass ihre Personalakte in einer Medienmitteilung offengelegt wurde. Ein Rechtfertigungsgrund, wieso drei Seiten private bis höchst vertrauliche Angaben aus dem Arbeitsverhältnis der Öffentlichkeit preisgegeben wurden, sei nicht ersichtlich, schreibt ihr Anwalt in der Anzeige. Eghbali sagt, sie habe nach der Aufdeckung der Affäre «Monate andauernder Demütigung» über sich ergehen lassen müssen.
Whistleblower nicht gesetzlich geschützt
Whistleblowing-Experte und Rechtsanwalt Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz, rät in solchen Fällen zur Vorsicht: «Angestellte sollten es sich sehr gut überlegen, Missstände zu melden. Denn Whistleblower sind in der Schweiz nach wie vor nicht angemessen gesetzlich geschützt.» Nicht selten enden solche Geschichten mit Entlassungen und einer damit einhergehenden gesellschaftlichen Ächtung.
Hierzulande gelten Personen, die Fehlverhalten und sonstige Unstimmigkeiten melden, schnell als lästige Denunzianten. Dies sei bedauerlich, da sowohl die Verwaltung als auch Unternehmen davon profitieren könnten. Hilti: «Ein Betrieb sollte ein Interesse an Hinweisen auf Missstände haben. Nur dann kann er handeln und sich konsequent verbessern.» Schliesslich habe auch die Öffentlichkeit ein Interesse an der Offenlegung, denn bei Missständen in der Verwaltung würden schnell mal Steuergelder verschleudert.
Unabhängige Meldestellen gefordert
Hilti fordert unabhängige Meldestellen mit den nötigen Kompetenzen und Ressourcen, an die sich Angestellte ohne Bedenken wenden können. «Ein taugliches Meldeverfahren dient dazu, möglichen Vorfällen seriös nachgehen zu können», sagt er. Als gutes Beispiel für den öffentlichen Sektor nennt er etwa die Eidgenössische Finanzkontrolle, die Angestellten der Bundesverwaltung als Meldestellte dient.