Tabakproduktegesetz«Keine Werbung an Orten, zu denen Jugendliche Zugang haben»
Der Bundesrat hat beschlossen, wie die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umzusetzen ist.
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Darum gehts
Am 13. Februar 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» angenommen.
Am 24. Mai 2023 hat der Bundesrat entschieden, wie die Volksinitiative umzusetzen ist.
Er hat beschlossen, das vom Parlament im Oktober 2021 verabschiedete Tabakproduktegesetz (TabPG) weiter zu verschärfen.
Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat der Bundesrat an seiner
Sitzung vom 24. Mai 2023 beschlossen, die Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten an Orten und in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben, zu verbieten. Das vom Parlament im Oktober 2021 verabschiedete Tabakproduktegesetz wird damit nochmals verschärft.
Davon sind insbesondere Printmedien betroffen, dürfen diese doch in Zukunft keinerlei Werbung mehr für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten platzieren. Doch das Verbot greift noch weiter: Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird die Werbung untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein.
Online-Werbung weiterhin erlaubt
Online-Werbung für Tabakprodukte bleibt jedoch zulässig, unterliegt aber neu strengeren Reglementierungen. Sie ist weiterhin erlaubt, sofern ein System zur Alterskontrolle sicherstellen kann, dass Minderjährige keine Seiten aufrufen können, die solche Werbung enthalten. Ein solches Alterskontrollsystem wird auch für den Verkauf von Produkten über das Internet oder über Automaten eingeführt.
Darüber hinaus muss die Tabakindustrie in Zukunft offenlegen, wie viel Geld sie für Werbeausgaben investiert. Die Unternehmen können die entsprechenden Zahlen gemeinsam ausweisen, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren.
Das im Oktober 2021 verabschiedete Tabakproduktegesetz (TabPG) tritt 2024 in Kraft, die Anpassungen des Bundesrates werden dann 2026 eingeführt.
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