FeldwerbungWie viel Werbung verträgt die Autobahn?
Die einen dürfen, die anderen nicht: entlang von Autobahnen Werbung platzieren.
Thomas Stutz, selbst ausgebildeter Landwirt und mit der Firma GreenWorks in Althäusern AG seit Jahren in der Feldwerbung tätig, wirft dem ASTRA Amtsanmassung, Amtsmissbrauch, einseitige Begünstigung und Beamtenwillkür vor. Er bestätigte am Mittwoch auf Anfrage einen Bericht in der Zeitung «Schweizer Bauer».
Feldwerbung - etwa bei Flughäfen oder entlang von Eisenbahnlinien - erlaubt es Landwirten, einen Zustupf zu verdienen. Entlang von Autobahnen ist Feldwerbung jedoch verboten. Der Berner SVP-Nationalrat Andreas Aebi hatte dieses Verbot mit einer parlamentarischen Initiative aufheben wollen.
Nachdem der Nationalrat der Initiative im März 2009 zunächst gefolgt war, schrieb er den Vorstoss im März dieses Jahres wegen juristischer und materieller Widersprüche ab.
An Gebäuden zugelassen
Das hat nun Stutz auf den Plan gerufen. Er kritisiert, dass das ASTRA entlang von Autobahnen an Gebäuden angebrachte Werbeplakate zulässt, die nichts mit - der erlaubten - Firmenbeschriftung zu tun haben. Die Feldwerbung durch Bauern sei mit dem Hinweis verboten worden, sie liege im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeuglenker und könne deren Konzentration beeinträchtigen.
Stutz versteht nicht, weshalb an Gebäuden oder auf Lastwagen angebrachte Werbung erlaubt sein soll, Feldwerbung aber nicht. Aus seiner Sicht misst das ASTRA mit zwei Ellen. Stutz untermauert seine Vorwürfe mit mehreren fotografierten Beispielen, die er der Anzeige beilegte.
Stutz hat die Anzeige gegen das ASTRA via Bundesanwaltschaft eingereicht. Beim Rechtsdienst des Bundesamtes sei bisher aber noch nichts eingetroffen, sagte ASTRA-Sprecher Michael Müller auf Anfrage. Deshalb könne sich das Amt auch noch nicht dazu äussern.
(sda)