Attinghausen UR: Wildereiverdacht im Kanton Uri

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Attinghausen URWildereiverdacht im Kanton Uri

Die Kantonspolizei Uri konnte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zwei mutmassliche Wilderer festnehmen.

von
Dominic Wipfli
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Die Kantonspolizei Uri konnte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zwei mutmassliche Wilderer festnehmen.

Die Kantonspolizei Uri konnte bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zwei mutmassliche Wilderer festnehmen.

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Bei Hausdurchsuchungen wurden bei den beiden Männern mehrere Waffen, Munition und Sprengstoff sichergestellt. (Symboldbild)

Bei Hausdurchsuchungen wurden bei den beiden Männern mehrere Waffen, Munition und Sprengstoff sichergestellt. (Symboldbild)

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Die Staatsanwaltschaft Uri hat eine Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung und das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Uri hat eine Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung und das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet.

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Darum gehts

  • Zwei mutmassliche Wilderer konnten durch die Kantonspolizei Uri angehalten werden.
  • Mithilfe von Wildhütern führte die Kantonspolizei mehrere Hausdurchsuchungen durch.
  • Die mutmasslichen Wilderer wurden im Nachgang der Einvernahme aus der Polizeihaft entlassen.

Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle der Kantonspolizei Uri konnten am Dienstagmorgen in Attinghausen um 0.30 Uhr zwei mutmassliche Wilderer angehalten werden. Die zwei Männer im Alter von 45 und 58 Jahren, die diverse Jagdutensilien und mehrere verbotene Bestandteile, die zum Gebrauch mit Waffen kompatibel sind, mitführten, wurden aufgrund des Verdachts der Widerhandlung gegen das Waffengesetz und gegen das Jagdgesetz vorübergehend festgenommen, wie die Kantonspolizei Uri am Freitag mitteilte.

Die Kantonspolizei Uri führte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Uri mithilfe von Wildhütern mehrere Hausdurchsuchungen durch. Dabei konnten mehrere Waffen und Waffenzubehör, Munition, Sprengstoff und ein Wildtierschädel von einem mutmasslich illegal geschossenen Tier und dessen Wildfleisch sichergestellt werden.

Die zwei Schweizer Jäger sind beide im Besitz eines Jagdpatents. Sie wurden nach der Einvernahme aus der Polizeihaft entlassen.

Die Staatsanwaltschaft Uri hat eine Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung und das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die Ermittlungen führt die Kantonspolizei Uri.

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