Neue JagdverordnungWildhühner beim Sex zu beobachten wird verboten
Raufusshühner beim Balzen zu beobachten wird im Kanton Zug verboten. Hirsche dürfen zudem nicht mehr mit Scheinwerfern beleuchtet werden. Dies will die neue Jagdverordnung.
- von
- dag
Der Zuger Regierungsrat will wildlebende Säugetiere und Vögel besser schützen. Deshalb hat er eine neue Jagdverordnung erstellt. Neu in der Verordnung soll unter anderem ein Abschnitt mit dem Titel «Schutz vor Störung» aufgenommen werden.
Diese richtet sich einerseits an Jäger, denen etwa verboten wird, vor der Hirschjagd die Tiere mit Scheinwerfern zu beleuchten.
Ins Visier genommen wird aber auch die Allgemeinheit: Neu wird es im Kanton Zug verboten sein, gezielt die Raufusshühner-Balz zu beobachten. Es gibt eine Ausnahme: Kommt eine Person zufällig an einem Balzplatz vorbei, darf sie die Tiere beim Liebesspiel weiterhin beobachten. Ziel der Bestimmung sei, eigentliche Tagesfahrten und Exkursionen zu unterbinden, damit die störungsanfälligen und bedrohten Raufusshühner nicht gestört und somit besser geschützt werden. Zur Familie der Raufusshühner gehören in der Schweiz etwa das Auerhuhn, das Birkhuhn und das Alpenschneehuhn.
Wasservögel füttern verboten
Bisher war es im Kanton Zug nur verboten das sogenannte Schalenwild, also Paarhufer wie etwa Hirsche, zu füttern. Geht es nach der Regierung, soll dieses Verbot auf alle Wildtiere und Wildvögel ausgedehnt werden.
Das Fütterungsverbot soll auch für Schwäne und Enten am See gelten. Singvögel dürfen im Winter aber nach wie vor mit Körnern gefüttert werden. «Das Zufüttern ist zwar gut gemeint, doch es hat negative Folgen», schreibt die Regierung.
Vorgesehen ist auch eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern. Diese soll während der Aufzucht- und Setzzeit der Wildtiere in den Monaten April bis Juli gelten. In der Verordnung seien verschiedene Anliegen der Jäger aufgenommen worden. Einen Wunsch einzelner Jäger hat die Zuger Regierung aber nicht erfüllt: Diese wollten eine generelle Fahrerlaubnis. Die Begründung der Regierung: «Die uneingeschränkte Verwendung von Motorfahrzeugen während der Jagdzeit ist nicht sinnvoll.» Als Kompromiss will die Zuger Regierung den Jägern aber mehr Parkplätze zur Verfügung stellen.
(dag/sda)
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