Neues Gesetz in FrankreichWildtierverbot für Zirkusse und neue Regeln für die Haustierhaltung
Frankreich stärkt den Tierschutz. Zirkusse dürfen keine Wildtiere mehr halten. Auch Haustiere sollen mit dem neuen Gesetz besser geschützt werden.
Darum gehts
Kauf, Verkauf und Zucht wilder Tiere für Auftritte in Wanderzirkussen sollen bereits zwei Jahre nach der offiziellen Verkündigung des Gesetzes verboten sein. Auftritte an sich sowie Halt und Transport werden sieben Jahre nach Verkündigung illegal.
Das französische Gesetz sieht ausserdem vor, dass vor dem Kauf eines Haustieres eine Bedenkzeit von einer Woche verstreichen muss. So wolle man gegen Impulskäufe vorgehen, die ein Hauptgrund für das Aussetzen eines Tieres seien, hiess es vom Senat. Für Aussetzen und Misshandlung von Haustieren werden künftig höhere Strafen fällig.
Schweizer Tierschutzorganisationen fordern ein Verbot
Auch in der Schweiz sorgten Auftritte von Wildtieren in Zirkussen seit Jahren für Diskussionen. Tierschutzorganisationen wie Vier Pfoten, Pro Tier und die Stiftung Für das Tier im Recht prangern an, dass eine artgerechte Haltung der Tiere in einem Zirkusbetrieb nicht gewährleistet werden könne.
Laut den Tierschutzorganisationen haben 31 europäische Länder bereits ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen umgesetzt.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 044 211 22 22 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)