«H der Pharmaindustrie»: Wirt wegen Drohung und Hetze gegen Berset zu 2000 Fr. Strafe verurteilt

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«H*** der Pharmaindustrie»Wirt wegen Drohung und Hetze gegen Berset zu 2000 Fr. Strafe verurteilt

Wegen massiver Drohungen und Verunglimpfungen von Bundesrat Berset ist ein Nidwaldner Wirt von der Bundesanwaltschaft verurteilt worden. Er hatte den Magistraten gewarnt, ihm könne der Tod drohen, wenn er in «seine» Region komme.

Der Wirt liess seinem Ärger freien Lauf.

20min/News-Scout

Darum gehts

Als der Bundesrat im Kampf gegen die Pandemie im September 2021 mit der Zertifikatspflicht das öffentliche Leben für Ungeimpfte stark einschränkte, sorgte das bei vielen für massiven Unmut. Ein Wirt aus Nidwalden machte daraufhin seiner Wut auf Gesundheitsminister Berset in einem Video Luft – und überschritt dabei Grenzen: «Jetzt wird nicht mehr politisch geredet. Komm ja nicht in die Innerschweiz. Du weisst nie, wenn im Tram jemand eine Rakete dabei hat», wandte er sich an Berset. «Oder jemand zwei Kilometer entfernt mit dem Scharfschützengewehr sitzt.» Es sei mittlerweile «sehr, sehr gefährlich» für Berset, so der Mann, der Berset als «H*** der Pharmaindustrie» verunglimpfte. «Wenn ich du wäre, würde ich nicht mehr aus dem Haus gehen.»

Nun hat diese Tirade des «Wut-Wirtes» Folgen: Wie die Zeitungen der CH-Media Gruppe berichten, hat ihn die Bundesanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 2000 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren per Strafbefehl verurteilt. Dies wegen Drohung und übler Nachrede. Auch die Kosten für Busse und Verfahren von 800 Franken muss der Massnahmen-Gegner tragen.

Der Ausraster des Mannes gegen die Politik ist kein Einzelfall. Während das Bundesamt für Polizei 2019 noch 246 Drohungen gegen Mitglieder des Bundesrats, des eidgenössischen Parlaments und der Bundesverwaltung zählte, stieg diese Zahl 2021 auf 1215 an. «In 120 Fällen erwies sich das Eskalationspotenzial so gross, dass das Fedpol an der Tür der Droher klingelte, um sie auf das möglicherweise strafbare Verhalten hinzuweisen, ihnen einen sogenannten ‹Grenzziehungsbrief› schickte oder gleich eine Strafanzeige erstattete», schreibt die «Aargauer Zeitung». Seit Corona würden Bundesräte wesentlich öfter mit Personenschutz unterwegs sein.

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(trx)

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