FeuerverbotWo Sie noch grillieren dürfen
Die anhaltende Trockenheit verhindert den Grillspass an Ostern. Zündeln im Freien ist ab sofort praktisch im ganzen Land verboten. Wir zeigen die letzten Grilloasen.
- von
- amc/sma

Grillieren im Freien ist diese Ostern in den meisten Kantonen verboten. Für alle gilt aber erhöhte Vorsicht. (Grafik: 20 Minuten Online/ekr)
Der Schweiz stehen traumhaft schöne Ostern bevor, doch das sommerliche Wetter hat eine Kehrseite: die extreme Trockenheit. Von Norden nach Süden und von Westen nach Osten befürchten die Behörden deshalb Waldbrände. Die Bedrohung ist so akut, dass mehrere Kantone bereits ein generelles Feuerverbot ausgesprochen haben: Wallis, Tessin, Graubünden, Waadt und als bisher letzter Kanton Uri.
Das absolute Verbot gilt für eingerichtete Feuerstellen, alle Arten von Grillgeräten, das Wegwerfen von Zigaretten oder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Erlaubt bleibt in diesen Kantonen einzig das Grillieren im Garten, auf Terrassen oder in Schrebergärten. In diesen besiedelten Gebieten darf sowohl mit Gas als auch mit Kohle grilliert werden. In St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Solothurn, Aargau sowie Bern herrscht ein Feuerverbot für den Wald und die Gebiete in der Nähe. In Bern ist es in diesen Gebieten gar verboten Zigaretten zu rauchen. St. Gallen hat zudem das Grillieren ausserhalb von festen Feuerstellen verboten.
Zentralschweiz wartet mit Entscheid ab
Die kleinste Bedrohung sind die Waldbrände in der Zentralschweiz, heisst es bei der Abteilung Wald des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Luzern, Nidwalden, Obwalden und Schwyz rufen zur Vorsicht auf, ein generelles Verbot ist aber nicht verhängt worden. Zug beobachtet die Lage gemäss dem BAFU aufmerksam.
Jura, Neuenburg, Freiburg, Schaffhausen, Glarus, Genf, Thurgau und Zürich sind zwar trocken, ein Feuerverbot wurde bisher nicht ausgesprochen. Die Kantone rufen aber zu äusserster Vorsicht auf. Es sollen feste Feuerstellen verwendet werden und es müsse sichergestellt sein, dass das Feuer nach dem Grillieren komplett gelöscht ist. Das BAFU hat einige Tipps fürs sichere Grillieren im Freien zusammengestellt (siehe Infobox). Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des warmen Wetter bleiben die verschiedenen Verbote bis auf Widerruf in Kraft, teilen die Behörden mit.
Schon ein erster Brand in Neuenhof
Erste Waldbrände gab es bereits vergangene Woche, nun ist ein rund 40 Quadratmeter grosses Waldstück in Neuenhof AG einem Feuer zum Opfer gefallen. Ein Lastwagenfahrer hatte den Flurbrand in unwegsamem Gelände bei der Limmat von einer Autobahn-Raststätte aus entdeckt. Weil die Feuerwehr Neuenhof nichts ausrichten konnte, wurde ein Löschzug der SBB aufgeboten, wie die Aargauer Kantonspolizei am Mittwoch mitteilte. Dieser konnte das Feuer vom nahen Bahngeleise aus löschen. Die Brandursache ist unbekannt. (amc/sma/sda)
Regeln zur Vermeidung von Waldbränden
- Feuerverbote unbedingt einhalten!
- Feuer im Freien nur mit grösster Vorsicht entfachen.
- Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie sorglos wegwerfen.
- Beim Grillieren möglichst eingerichtete Feuerstellen verwenden und nicht auf dem nackten Boden feuern.
- Entfachte Feuer immer beachten und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
- Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
- Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten. (Quelle: Bafu)