Aktualisiert
Wohnpflicht für Schulpräsident
Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Schulpräsident von Altstätten, Peter Hofmann, in Altstätten wohnhaft sein muss.
Dies wurde gestern mitgeteilt. Hofmann wurde 2003 zum Schulpräsidenten der Schulgemeinde Altstätten gewählt. Ein Rekurs gegen die Auferlegung einer Wohnsitzpflicht wurde zuerst von der St.Galler Regierung und dann vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Gerichtskosten von 2500 Franken trägt Hofmann.