Abstimmungssonntag: Bund und Kanton pfeifen Aktion Lieferservice zurück

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Abstimmungssonntag«Wollten zum Abstimmen motivieren» – Bund und Kanton pfeifen Lieferservice-Aktion zurück

Ein Lieferservice wollte mit einer speziellen Aktion die Demokratie stärken und junge Erwachsene zum Abstimmen motivieren. Damit hat das Unternehmen gegen das Gesetz verstossen. 

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Der Lieferdienst «Stash» lancierte die Aktion «Mit Bike Messengers die Demokratie stärken».

Der Lieferdienst «Stash» lancierte die Aktion «Mit Bike Messengers die Demokratie stärken».

Stash
Kundinnen und Kunden hätten dadurch die Möglichkeit gehabt, bei einer Bestellung der Lieferantin oder dem Lieferanten das ausgefüllte und versiegelte Abstimmungskuvert mitzugeben. Die Fahrerinnen und Fahrer hätten die gesammelten Kuverts dann bei den Stadthäusern in Zürich und Luzern eingeworfen. 

Kundinnen und Kunden hätten dadurch die Möglichkeit gehabt, bei einer Bestellung der Lieferantin oder dem Lieferanten das ausgefüllte und versiegelte Abstimmungskuvert mitzugeben. Die Fahrerinnen und Fahrer hätten die gesammelten Kuverts dann bei den Stadthäusern in Zürich und Luzern eingeworfen. 

20min/Celia Nogler
Der Bund und die Kantone haben das Unternehmen kontaktiert, da die Aktion nicht zulässig war. Das Unternehmen habe daraufhin, so Beat Furrer von der Bundeskanzlei, die Aktion zurückgezogen. 

Der Bund und die Kantone haben das Unternehmen kontaktiert, da die Aktion nicht zulässig war. Das Unternehmen habe daraufhin, so Beat Furrer von der Bundeskanzlei, die Aktion zurückgezogen. 

20min/Matthias Spicher

Abstimmungssonntag – darum gehts:

  • Der Lieferservice «Stash» lancierte eine ganz spezielle Aktion.

  • Damit wollte das Unternehmen junge Erwachsene zum Abstimmen motivieren.

  • Der Bund und der Kanton haben davon erfahren und Kontakt mit dem Lieferservice aufgenommen.

  • Die Aktion war nicht legal.

Das ist passiert

Der Lieferdienst «Stash» wollte die Stimmbeteiligung beim nächsten Abstimmungssonntag am 18. Juni, bei dem über das Covid-Gesetz, das Klima-Gesetz und die OECD-Mindestbesteuerung abgestimmt wird, erhöhen. Dazu lancierte das Unternehmen die Aktion «Mit Bike Messengers die Demokratie stärken».

Das Vorhaben: Kundinnen und Kunden, welche die Bestellung von «Stash» zu Hause entgegennehmen, sollten bis und mit Samstagabend ihr versiegeltes Abstimmungskuvert dem Lieferanten mitgeben können. Die Mitarbeitenden von «Stash» hätten dann das Kuvert in den offiziellen Briefkasten des Stadthauses in Zürich oder Luzern eingeworfen.

Das sagt der Bund

Laut der Bundeskanzlei haben sich die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone über die Aktion von «Stash» ausgetauscht. Beat Furrer von der Bundeskanzlei sagt auf Anfrage: «Das planmässige Einsammeln von Wahl- und Stimmzetteln durch Private ist in der ganzen Schweiz nicht erlaubt. Nach Kontaktaufnahme mit dem Lieferdienst hat dieser das Angebot umgehend von seiner Webseite entfernt.»

Das Verbot umfasst jedoch nicht das Einsammeln einiger weniger Zettel innerhalb der Familie oder in ähnlichem Rahmen. «Ein planmässiges, systematisches Vorgehen ist aber unzulässig», so Furrer weiter. Die Bestimmung trage zur Sicherstellung einer unverfälschten brieflichen Stimmabgabe bei und wurde laut der Bundeskanzlei im Gegenzug zu einem Ausbau dieses Stimmkanals geschaffen.

Die Grundsätze der Stimmabgabe für eidgenössische Urnengänge werden auf Bundesebene geregelt. Die Kantone sind dabei für die ausführenden Bestimmungen und deren Ausgestaltung zuständig, wie die Bundeskanzlei weiter schreibt.

Das sagen die Kantone

Der Kanton Zürich hatte nach Bekanntwerden der Aktion mit dem Bund Kontakt. «Uns wurde von der Bundeskanzlei mitgeteilt, dass die Aktion strafrechtlich relevant und unzulässig ist», sagt Stephan Ziegler, Leiter Wahlen und Abstimmungen Kanton Zürich.

Der Kanton ging auf den Lieferdienst zu und bat um eine Stellungnahme. Das Unternehmen teilte dem Kanton dabei mit, dass die Aktion gestoppt wurde. «Andernfalls hätte der Kanton möglicherweise eine Strafanzeige gegen das Unternehmen eingereicht», so Ziegler. Da das Unternehmen aber gleich reagierte, hat es laut dem Kanton keine Folgen für den Lieferdienst. «Für uns hat es sich damit erledigt», so Ziegler abschliessend.

Auch der Kanton Luzern sieht von einer Strafanzeige ab, wie es auf Anfrage heisst. «Das Unternehmen hat gemäss eigenen Angaben, und aus unserer Sicht glaubwürdigen Angaben, mitgeteilt, dass im Kanton Luzern keine Stimmkuverts übergeben worden sind. Deshalb sieht das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern von einer Strafanzeige ab», sagt Urs Schlatter von der Staatskanzlei.

Das sagt das Unternehmen

Auf Anfrage von 20 Minuten schreibt das Unternehmen, dass am Dienstag die Aktion sofort eingestellt wurde. «Wir respektieren den Entscheid der Behörden und haben entsprechend reagiert. Uns war bewusst, dass es unter Umständen rechtliche Einschränkungen geben kann. Wir haben uns aber trotzdem im Rahmen des aktuellen Abstimmungskampfs dafür entschieden», heisst es vonseiten des Unternehmens.

Als Erklärung, weshalb sie dennoch die Aktion lancierten, schreibt das Unternehmen: «Wir beeinflussen niemanden, sondern motivieren lediglich zur Abstimmung. ‹Stash› sieht die Wichtigkeit der direkten Demokratie und wollte diese mit der Aktion fördern und stärken.» 

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