Eritrea-Politik«Zahl der Wegweisungen ist lächerlich klein»
20 Eritreer sollen die Schweiz verlassen. Während dies SVP und FDP nicht reicht, hält Amnesty International eine Rückführung für nicht zumutbar.
- von
- daw
Staatssekretär Mario Gattiker nimmt Stellung zur Wegweisung von Migranten aus Eritrea.
Die Schweiz hat die Dossiers von 250 vorläufig aufgenommenen Eritreern überprüft. Bei 20 kam das Staatssekretariat für Migration (SEM) zum Schluss, dass die vorläufige Aufnahme widerrufen werden kann.
Verlassen die Betroffenen das Land nicht, haben sie nur noch Anspruch auf Nothilfe statt auf Sozialhilfe. Sie können die Verfügung noch vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.
«Eritrea befindet sich nicht mehr im Kriegszustand»
Dass voraussichtlich nur wenige Eritreer die Schweiz verlassen müssen, sorgt bei FDP und SVP für Kopfschütteln. «Die Zahl von 20 Leuten ist lächerlich klein. Alle müssten die Schweiz verlassen, da sich Eritrea nicht mehr im Kriegszustand befindet», sagt etwa FDP-Ständerat Philipp Müller. Der Bund wolle nur zurückschicken, wer den Nationaldienst absolviert habe. «Der National Service ist im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention aber keine Bedrohung an Leib und Leben und somit kein Asylgrund.»
Unverständlich sei, dass immer noch rund 60 Prozent der Asylgesuche aus Eritrea anerkannt würden, während es bei den Syrern weniger als 40 Prozent seien. Müller fordert Justizministerin Simonetta Sommaruga auf, die Praxis endlich ernsthaft zu ändern und die Einwanderung in die Sozialhilfe zu stoppen: «Was hier gemacht wird, ist eine Placebo-Politik.»
SVP fordert Migrationsabkommen mit Eritrea
Auch SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi schiesst scharf gegen Sommaruga: «Eritreer führen Monat für Monat die Asylstatistik an. Wenn 20 Eritreer weggewiesen werden, ist das kein grundsätzlicher Wechsel der Asylpolitik.» Hinzu komme, dass es der Bund nicht schaffe, die Eritreer auch auszuschaffen. «Sie bleiben einfach in der Nothilfe.»
Aeschi reiste im Jahr 2016 ins ostafrikanische Land. Er sagt, die Schweiz müsse ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea abschliessen. «Das ist möglich, weil Eritrea erkannt hat, dass die Massenmigration dem Land selbst schadet.» Das habe der Berater des Präsidenten Isayas Afewerki bei einem Treffen klar zum Ausdruck gebracht.
«In die Nothilfe abgedrängt»
Ganz anders reagieren die Schweizerische Flüchtlingshilfe sowie Amnesty International Schweiz: Sie wollen verhindern, dass weitere Eritreer ihren Status verlieren: «Es gibt – trotz der Annäherung an Äthiopien – nach wie vor keinerlei konkrete Anzeichen dafür, dass sich die Menschenrechtslage in Eritrea verbessert hat», sagt Reto Rufer, Länderverantwortlicher für Eritrea bei Amnesty International Schweiz.
Solange die Menschenrechtslage in Eritrea derart prekär sei, würden Betroffene nicht von sich aus in ihr Heimatland zurückkehren. Zudem akzeptiere Eritrea keine zwangsweisen Rückführungen. «Daher bedeutet die Aufhebung der vorläufigen Aufnahmen faktisch, Hunderte von Personen in das Prekariat der Nothilfe abzudrängen und vom Arbeitsmarkt auszuschliessen.»
2800 Dossiers auf dem Prüfstand
Bis Mitte 2019 wird das SEM nun weitere 2800 vorläufige Aufnahmen eritreischer Staatsangehöriger überprüfen. Dabei wird jeder Fall einzeln angeschaut. Beim Entscheid spielt etwa die Integration der Betroffenen in der Schweiz eine Rolle. Zum anderen wird beispielsweise berücksichtigt, ob diese in Eritrea Zugang zu einer minimalen Gesundheitsversorgung haben.
Staatssekretär Mario Gattiker geht davon aus, dass die Widerrufsquote bei der weiteren Überprüfung tiefer liegen wird, da in der ersten Phase viele Dossiers von Personen überprüft wurden, die ihre Dienstpflicht in Eritrea bereits erfüllt haben. Laut dem SEM sind Ausschaffungen nach Eritrea weiterhin nicht möglich. Es gebe auch keine Anzeichen dafür, dass demnächst ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea abgeschlossen werden könnte.
(daw/sda)
Praxis verschärft
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte im Sommer 2016 die Praxis gegenüber Eritreern verschärft. Es beschloss, eritreischen Staatsangehörigen nicht mehr allein wegen der illegalen Ausreise aus dem Land Asyl zu gewähren. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte entsprechende Asylentscheide.
Vor rund einem Jahr hielt das Gericht in einem Urteil fest, dass es die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea in ihr Heimatland als grundsätzlich zumutbar erachtet. Ende 2017 beschloss das SEM, die vorläufige Aufnahme von rund 3400 Eritreerinnen und Eritreern zu überprüfen.
In einem weiteren Urteil vom Juli präzisierte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender aus Eritrea auch dann zulässig und zumutbar ist, wenn diese danach ein Aufgebot für den Nationaldienst erhalten könnten.(sda)