Schutz vor häuslicher Gewalt: Zentrale Anlaufstelle betreut im Aargau Opfer, Kinder und Täter

Aktualisiert

Schutz vor häuslicher GewaltZentrale Anlaufstelle betreut im Aargau Opfer, Kinder und Täter

Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt werden im Aargau künftig Berater einer zentralen Anlaufstelle eingeschaltet. Sie sollen sowohl die Opfer als auch die Täter häuslicher Gewalt betreuen. Die Anlaufstelle ist ab Juli offen.

Künftig werde nicht mehr zugewartet, bis oder ob die Betroffenen selber aktiv werden, wie Regierungsrat Urs Hofmann, Vorsteher des Departementes Volkswirtschaft und Inneres, am Montag vor den Medien in Aarau festhielt. Dies sei schweizweit einmalig.

Die Anlaufstelle nimmt darauf mit allen Beteiligten Kontakt auf und bietet eine Kurzberatung an. Akut bedrohte Kinder können in Notfallplätze überführt werden. Betroffene Frauen sollen im Frauenhaus versorgt werden.

Den Tätern von häuslicher Gewalt steht ebenfalls ein Beratungsangebot zur Verfügung. Dieses kann entweder behördlich angeordnet oder freiwillig besucht werden. Dazu können Gewaltausübende ein Lernprogramm absolvieren. Der Aargau orientiert sich dabei an den bestehenden Angeboten in Zürich und Basel.

Zwei Beratende für 1500 Fälle

In der zentralen Anlaufsstelle nehmen sich zwei Beratende zu je einem 80 Prozent-Pensum den rund 1500 Fällen von häuslicher Gewalt im Aargau an. Eine 60 Prozent-Stelle steht zusätzlich für die Erledigung der Administration zur Verfügung.

Wegen dem dünnen Personalbestand würden sie in erster Linie die Betreuung sicherstellen, anstatt sie selber auszuführen, sagte Adrienne Marti, Geschäftsführerin der Anlaufsstelle. Partner sind unter anderem die Opfer- und Bewährungshilfe sowie das Frauenhaus.

Die Anlaufstelle soll zudem verhindern, dass es in einem Fall häuslicher Gewalt zu weiteren Eskalationen kommt. Bei speziell gefährdeten Opfern oder Tätern kann sie Massnahmen wie ein Treffen aller Beteiligten und ihren Betreuungspersonen auslösen.

Wirksamkeit in zweieinhalb Jahren geprüft

Das Interventionssystem mit der zentrale Anlaufstelle soll Ende 2011 in einer ersten Evaluation auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Das Gestz über Massnahmen gegen häusliche Gewalt wurde vom Grossen Rat im März 2007 angenommen.

Das erweiterte Beratungsangebot kostet insgesamt 1,2 Millionen Franken pro Jahr. Für die Anlaufsstelle sind 320 000 Franken budgetiert. Die Kosten werden zu 46 Prozent von den Gemeinden und zu 54 Prozent vom Kanton übernommen.

(sda)

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