Zofingen AGNachbarn toben wegen Weihnachts-Beleuchtung
Eine Weihnachtsbeleuchtung in Zofingen führt zu Streit unter Nachbarn. Nun hat sich die Verwaltung eingeschaltet. Der Deko-Liebhaber ist sich jedoch keiner Schuld bewusst.
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- rc
In Zofingen wird die vorweihnachtliche Stimmung durch einen Streit unter Nachbarn getrübt: Anwohner stören sich an der alljährlichen Weihnachtsbeleuchtung eines Mieters, der diese seit gut 20 Jahren vor seiner Wohnung aufhängt. «Wenn es über einen Monat durchgehend in deiner ganzen Wohnung blinkt, hört die Geduld auf», ärgert sich eine Nachbarin auf Facebook.
Der 58-jährige Antonio Mestre, der keineswegs auf seine farbig blickende Weihnachtsbeleuchtung verzichten will, spricht bei «Tele M1» über den Knatsch: «In meinem Mietvertrag steht nichts davon, dass Weihnachtsbeleuchtung verboten ist», so der Lagerist. Wegen der Beschwerden durch mehrere Anwohner wurde Mestre nun dazu aufgefordert, seine Beleuchtung jeweils um 22 Uhr auszuschalten. Ansonsten drohe die Kündigung.
Eine Weihnachtsbeleuchtung in Zofingen AG führt zu Streit unter Nachbarn. Nun hat sich die Verwaltung eingeschaltet. Der Deko-Liebhaber ist sich jedoch keiner Schuld bewusst.
(Video: RC/TeleM1)
Anwohner stören sich ab dieser farbig blinkenden Weihnachtsbeleuchtung (Video: Tele M1).
Wie in der Disco
Für Antonio Mestre ist dies keine Option, denn er ist sich keiner Schuld bewusst: «Ich gehe um diese Zeit noch nicht ins Bett. Wenn ich Abends auf den Balkon gehe und eine Zigarette rauche, schaue ich gerne auf meine Weihnachtsbeleuchtung.» Er will die Lichter deswegen, wie bisher, erst kurz vor Mitternacht ausschalten.
Eine der Nachbarinnen, die sich an der Dekoration stört, ist Sabrina Häberli: «Wir haben ihm im letzten Jahr angeboten, dass wir ihm eine Zeitschaltuhr für die Beleuchtung kaufen würden», sagt sie. Davon habe Mestre nicht viel gehalten. «Er sagt, dass er am längsten hier wohne und wir deswegen nichts zu melden hätten», so Häberli. Sie habe wegen der Lichter quasi eine Disco-Beleuchtung in der Wohnung.
Wer ist nun im Recht?
Auskunft darüber, wer denn nun im Recht ist, gibt Andreas Clavadetscher, Präsident des Aargauer Mieterverbandes: «Ein Vermieter hat das Recht, selbst über die Fassade seines Hauses zu bestimmen.» Die Verwaltung oder der Vermieter hätten also Mitspracherecht, ob eine Fahne oder eine Beleuchtung vor der Wohnung aufgehängt werde. «Der Vermieter darf auch bestimmen, wie lange eine Beleuchtung eingeschaltet sein darf», sagt Clavadetscher.
Ein Silberstreifen am Horizont dürfte für Mestre jedoch ein Bundesgerichtsentscheid von 2013 sein. In einem ähnlichen Fall entschied die höchste Instanz damals, dass Weihnachtsbeleuchtung vom 1. Advent bis zum 6. Januar jeweils bis 1 Uhr nachts toleriert werden müsse. Das Gericht hielt ausserdem fest, dass «Weihnachtsbeleuchtung von vielen Menschen nicht als störend empfunden, sondern als festlicher Brauch geschätzt wird», schreibt «der Beobachter» in einem Artikel dazu.
Hatten auch Sie schon Ärger mit dem Nachbarn oder der Nachbarin, weil er/sie es mit der Weihnachtsbeleuchtung übertrieben hat? Erzählen Sie uns davon.