Zürcher Kapo-Fotograf freigesprochen
Ein Fotograf der Zürcher Kantonspolizei ist vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Körperverletzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, einen Häftling massiv traktiert zu haben.
Der Vorwurf sei nicht zu beweisen, befand das Bezirksgericht gemäss dem am Montag publizierten Urteil. Der 56-jährige Angestellte des Personenerkennungsdienstes der Kantonspolizei Zürich musste im August 2005 einen wegen häuslicher Gewalt festgenommenen Mann erkennungsdienstlich erfassen und auch fotografieren.
Dabei soll er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft den 35-jährigen Häftling als dummen Schwaben beschimpft und mit zwei Ohrfeigen und Schlägen gegen die Rippen traktiert haben. Das Opfer soll dabei einen Bluterguss und eine Beule am Kopf erlitten haben. Die Anklage forderte deshalb eine bedingte Gelstrafe von 30 Tagessätzen zu 150 Franken sowie eine Busse von 500 Franken.
Verteidigung: Verletzungen von Ehefrau
Das Gericht folgte jedoch mit dem Urteil der Verteidigung, die einen umfassenden Freispruch verlangt hatte. Zum einen seien die Angaben des Häftlings widersprüchlich gewesen, befand es.
Ferner habe der Angeklagte davon ausgehen können, er sei dazu berechtigt, gegen renitente Häftlinge mit verhältnismässiger Gewalt vorzugehen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies bestritten. Dem Polizeiangestellten wurde 4000 Franken Prozessentschädigung zugesprochen.
Laut Verteidigung sei der Polizeimann aber gar nicht gewalttätig gewesen. Sie verwies auf einen Polizeibeamten, der bei der erkennungsdienstlichen Behandlung des Häftlings anwesend war. Dieser sei von der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht befragt worden.
Der Geschädigte habe sich vor der Verhaftung mit seiner Frau geprügelt. Davon könnten die geltend gemachten Verletzungen stammen, hatte die Anklage ferner geltend gemacht.
(sda)