Whistleblower-FreispruchZürcher Sozialdepartement will schriftliche Begründung
Ob die Stadt Zürich den Freispruch der beiden Wisthleblowerinnen des Sozialdepartements anfechten wird, ist noch offen. Um dies zu beurteilen, brauche er die schriftliche Begründung, teilte der Stadtrat mit. Diese forderte er nun beim Bezirksgericht ein.
Am 17. September sprach das Zürcher Bezirksgericht die zwei wegen Amtsgeheimnisverletzung angeklagten ehemaligen Mitarbeiterinnen der Sozialen Dienste frei. Damit die Stadt beurteilen könne, ob sie das Urteil anfechten wolle, brauche sie die schriftliche Begründung, heisst es in der Mitteilung des Stadtrates vom Mittwoch.
Entscheidung über Rekurs
Die Stadt hatte eine zehntägige Frist, um diese anzufordern. Dies hat sie nun getan, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht. Nach Zustellung des begründeten Entscheids wird der Stadtrat innert 20 Tagen über eine allfällige Fortführung des Rechtsmittelverfahrens entscheiden.
Die beiden Fall-Kontrolleurinnen der Sozialen Dienste hatten im Februar 2007 aus dem internen System Unterlagen ausgedruckt und diese einem Journalisten der «Weltwoche» übergeben. Mit diesen Gesprächsnotizen und Polizeirapporten brachten sie gleich mehrere Fälle von Sozialhilfe-Missbrauch an die Öffentlichkeit.
Die zwei Frauen gaben später ihr Vorgehen zu, wurden vom Arbeitsplatz weg polizeilich abgeführt und daraufhin im März 2008 fristlos entlassen.
Das Zürcher Bezirksgericht sprach die beiden letzte Woche trotz Amtsgeheimnisverletzung frei. Die Frauen «hätten keine andere Möglichkeit gehabt, auf die Missstände in der Zürcher Sozialhilfe aufmerksam zu machen», begründete die Einzelrichterin ihr Urteil. Ein Bundesgerichtsurteil stützt diese Ausnahme-Klausel.
(sda)