Freispruch: Zürcher Zahnarzt als Schwein verunglimpft

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FreispruchZürcher Zahnarzt als Schwein verunglimpft

Eine Dentalhygienikerin soll einem benachbarten Zahnarzt ein Bild mit einem dreckigen Schwein an die Türe gehängt haben. Mangels Beweisen wurde die Frau freigesprochen.

Attila Szenogrady
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Attila Szenogrady
Die Tat konnte der Frau nicht nachgewiesen werden: Das Zürcher Bezirksgericht. (Archivbild)

Die Tat konnte der Frau nicht nachgewiesen werden: Das Zürcher Bezirksgericht. (Archivbild)

Anfänglich handelte es sich um eine hoffnungsvolle Praxisgemeinschaft. So spannten im Zürcher Kreis 1 ein erfahrener Zahnarzt und eine Dentalhygienikerin zusammen. Doch bald kam es zwischen den beiden Parteien zu ersten Streitigkeiten. Der Grund dafür hatte vier Beine. Die Fachfrau für Zahnreinigungen besass einen Langhaar-Dackel, den sie jeden Tag an den Arbeitsplatz mitnahm. Zum grossen Ärger der Zahnarztes, der sich schon bald über die weit verstreuten Hundehaare aufregte. «Ich konnte wegen des Drecks keine einzige Operation durchführen», beschwerte er sich am Donnerstag am Bezirksgericht Zürich.

Eine Zahnarzt-Assistentin musste über mehrere Jahre hinweg die Hundehaare wegwischen, bis sie sich eines Tages weigerte, worauf die Praxis unter mangelnder Sauberkeit litt. Zum Ärger der Hundehalterin, die nicht gewillt war, alleine für die Reinigungen aufzukommen. Laut Anklage platzte der Stadtzürcherin Ende November 2013 der Kragen. Um auf den Schmutz hinzuweisen, klebte sie an die Eingangstüre der Zahnarzt-Praxis ein grosses Bild auf. Darauf sah man ein Schwein, das sich im Dreck wälzt. Hinzu kamen ein paar aufgeklebte Hundehaare.

Anklage wegen Beschimpfung

Als der Zahnarzt das Bild mit der Schweinerei erblickte, erstattete er Strafanzeige gegen seine Nachbarin. Diese musste sich am Donnerstag wegen Beschimpfung am Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihr drohte eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 200 Franken. Zudem sollte sie dem Privatkläger eine Genugtuung von 1000 Franken sowie eine Prozessentschädigung von über 15 000 Franken entrichten. «Ich habe gar nichts getan», beteuerte die heute 59-jährige Frau. Auch ihr Verteidiger forderte mangels Beweisen einen vollen Freispruch. Es sei sogar möglich, dass der Zahnarzt das Bild selber angebracht habe, plädierte der Anwalt. Um den Verdacht auf seine Klientin zu lenken, die er habe vertreiben wollen.

Im Zweifel für die Angeklagte

Das Gericht kam zum Schluss nach dem Grundsatz im Zweifel für die Angeklagte zu einem vollen Freispruch. Die Beschuldigte erhielt eine Entschädigung von über 6300 Franken. Das Gericht sprach zwar von belastenden Indizien, die aber für einen Schuldspruch nicht ausgereicht hätten. Auch andere Personen würden als Täterschaft in Frage kommen. Die Einzelrichterin hoffte auch auf ein Ende des leidigen Rechtsstreites. Wohl zu Recht, da der gemeinsame Gang zwischen den beiden Parteien inzwischen aufgehoben worden ist.

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