Weisung an Gemeinden: Zürich verbietet die Koran-Verteilaktion «Lies»

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Weisung an GemeindenZürich verbietet die Koran-Verteilaktion «Lies»

Der Kanton Zürich empfiehlt, Koran-Verteilaktionen der Gruppe «Lies» nicht zu bewilligen. Der öffentliche Grund dürfe nicht für Propaganda genutzt werden.

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Der Kanton Zürich will gegen die Koranverteiler der Gruppe «Lies» härter vorgehen.

Der Kanton Zürich will gegen die Koranverteiler der Gruppe «Lies» härter vorgehen.

AFP/Boris Roessler
Aufgrund eines Rechtsgutachtens will er die Koran-Verteilaktionen der Gruppe «Lies» verbieten. Der Kanton empfiehlt seinen Gemeinden, künftige Standaktionen zu unterbinden.

Aufgrund eines Rechtsgutachtens will er die Koran-Verteilaktionen der Gruppe «Lies» verbieten. Der Kanton empfiehlt seinen Gemeinden, künftige Standaktionen zu unterbinden.

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Ein Informationsschreiben mit dieser Weisung wird heute an alle Zürcher Gemeinden versendet. Zudem fordert der Kanton Zürich vom Bund, den Schweizer Ableger der «Lies»-Kampagne, die Gruppe «Die wahre Religion» zu verbieten.

Ein Informationsschreiben mit dieser Weisung wird heute an alle Zürcher Gemeinden versendet. Zudem fordert der Kanton Zürich vom Bund, den Schweizer Ableger der «Lies»-Kampagne, die Gruppe «Die wahre Religion» zu verbieten.

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In Deutschland ist es der Gruppe «Lies – die wahre Religion» bereits seit November 2016 verboten, Korane zu verteilen. Aufgrund eines Rechtsgutachtens will nun auch der Kanton Zürich die Koran-Verteilaktionen verbieten. Der Kanton empfiehlt seinen Gemeinden, künftige Standaktionen zu unterbinden.

Das Rechtsgutachten stellt fest, es gebe konkrete Anhaltspunkte, «dass die Berufung auf die Grundrechte im Rahmen der genannten Standaktionen nur dazu diene, Personen für die Unterstützung oder die Propaganda verbotener Tätigkeiten zu gewinnen».

«Nicht mit den Werten unserer Gesellschaft vereinbar»

Darum seien die Gemeinden nicht verpflichtet, den öffentlichen Grund als Plattform für die Verbreitung solcher Ansichten zur Verfügung zu stellen, «die mit grundlegenden und fundamentalen Werten unserer Gesellschaft unvereinbar sind».

Die Zürcher Sicherheitsdirektion empfiehlt darum den Gemeinden, Gesuche abzulehnen, die von der Gruppe «Lies» eingereicht werden. «Sollte der Versuch gemacht werden, solche Aktionen ohne Bewilligung durchzuführen, können die betroffenen Personen durch die Polizei weggewiesen werden.»

Kanton fordert schweizweites Verbot von «Lies»

Ein Informationsschreiben mit dieser Weisung wird heute an alle Zürcher Gemeinden versendet. Zudem fordert der Kanton Zürich vom Bund, den Schweizer Ableger der «Lies»-Kampagne, die Gruppe «Die wahre Religion», zu verbieten. Dabei stützt er sich auf das neue Nachrichtendienstgesetz, das am 1. September in Kraft tritt.

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