Altstätten SGZuerst niedergeschossen, dann verurteilt
Beim Überfall auf die Altstätter Hanfhalle wurden Anfang 2015 zwei Bewacher durch Schüsse schwer verletzt. Einer von ihnen stand nun vor Gericht.
Der 36-jährige Schweizer wurde im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Busse von 1000 Franken verurteilt, wie das Kreisgericht Rheintal am Montag mitteilte. Zudem wurde er zur Bezahlung der Verfahrenskosten und einer Ersatzforderung von insgesamt 43'000 Franken verpflichtet.
Der Mann hatte die illegale Hanfanlage gepflegt und bewacht und dafür einen Lohn kassiert. Er gehörte aber nicht zu den Hauptverantwortlichen des Drogenanbaus. Das Kreisgericht stellte ihm eine gute Prognose aus. Es legte die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe auf drei Jahre fest.
Der 36-Jährige soll mit seiner deliktischen Tätigkeit zwischen 40'000 und 50'000 Franken verdient haben. Das Gericht auferlegte ihm daher eine Ersatzforderung, allerdings nur von 20'000 Franken. Es begründete dies mit der Resozialisierung und mit den schweren Verletzungen, die der Verurteilte beim Überfall erlitt.
Brutaler Überfall Anfang 2015
Der Überfall hatte im Februar 2015 Schlagzeilen gemacht: Sechs maskierte Männer, einer von ihnen mit einer Schrotflinte bewaffnet, drangen in die Industriehalle in Altstätten ein. Sie wollten die gesamte Hanfernte rauben – knapp 10'000 Pflanzen im Wert von mehreren hunderttausend Franken.
So weit kam es aber nicht. Der Mann mit der Schrotflinte schoss auf die beiden Bewacher der Anlage – darunter der jetzt vom Kreisgericht verurteilte Schweizer – und verletzte sie schwer. Als die Räuber merkten, dass einer der Verletzten mit dem Tod rang, brachen sie den Überfall ab.
Sie flüchteten und alarmierten mit dem Handy eines der Opfer den Rettungsdienst. Beide Angeschossenen überlebten, einer von ihnen nur knapp. Er musste mehrfach operiert werden und trägt bleibende Schäden davon, wie aus der Anklageschrift gegen den Schützen hervorgeht.
Elf Jahre für den Schützen gefordert
Beim Schützen handelt es sich um D. M. (40). Dieser wurde im Juni 2015 nach einem weiteren Drogenraub in Wettingen festgenommen. Wann er vor Gericht kommt, ist laut dem Kreisgericht Rheintal noch nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung.
D. M. hatte 1997 durch seine Beteiligung an einem Überfall auf die Zürcher Fraumünster-Post nationale Bekanntheit erlangt. Damals hatten er und seine Komplizen 53 Millionen Franken erbeutet. Er wurde später gefasst und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. (sda)