Auflagen-Verstoss: Zuger Frauenstreik-Komitee muss blechen

Aktualisiert

Auflagen-VerstossZuger Frauenstreik-Komitee muss blechen

Wegen eines Verstosses gegen die Auflagen während des letzten Frauenstreiks im Juni in Zug erhielt das Komitee eine Busse. Berappen muss es 650 Franken.

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Weil der Demonstrationszug des Frauenstreiks in Zug am 14. Juni den Verkehr behinderte, erhielt das Organisationskomitee von der Staatsanwaltschaft Zug eine Busse in Höhe von 650 Franken.

Weil der Demonstrationszug des Frauenstreiks in Zug am 14. Juni den Verkehr behinderte, erhielt das Organisationskomitee von der Staatsanwaltschaft Zug eine Busse in Höhe von 650 Franken.

An der Forderungsübergabe, am Demonstrationszug und an anschliessenden Aktivitäten auf dem Landsgemeindeplatz in Zug nahmen über 700 Personen teil, wie das Organisationskomitee des Frauenstreiks mitteilte.

An der Forderungsübergabe, am Demonstrationszug und an anschliessenden Aktivitäten auf dem Landsgemeindeplatz in Zug nahmen über 700 Personen teil, wie das Organisationskomitee des Frauenstreiks mitteilte.

Alles sei «friedlich und in guter Stimmung» verlaufen, heisst es seitens des OKs. Da waren die Zuger Behörden aber anderer Meinung.

Alles sei «friedlich und in guter Stimmung» verlaufen, heisst es seitens des OKs. Da waren die Zuger Behörden aber anderer Meinung.

Über 700 Personen nahmen am Frauenstreik im Juni an der Forderungsübergabe, am Demonstrationszug und an anschliessenden Aktivitäten auf dem Landsgemeindeplatz in Zug teil, wie das Organisationskomitee mitteilte.

Laut dem Komitee verlief alles «friedlich und in guter Stimmung». Da waren die Zuger Behörden allerdings anderer Meinung. Weil der Demonstrationszug im Vorstadtbereich während etwa zehn Minuten über die Strasse ging und somit den Verkehr behinderte, fordert die Staatsanwaltschaft Zug eine Busse in Höhe von 650 Franken.

Mehrmals darauf hingewiesen

Das Komitee habe gegen die Auflagen der Bewilligung verstossen. Der Mediensprecher der Zuger Staatsanwaltschaft, Frank Kleiner, weist darauf hin, dass die Abmachungen mit der Stadt Zug nicht eingehalten wurden: In der Bewilligung sei festgehalten worden, «dass sich der Demonstrationszug auf dem Fussgänger- und Radweg sowie auf dem Trottoir vom Alpenquai zum Unteren Landsgemeindeplatz» bewegt «und der Strassenverkehr unter keinen Umständen behindert werden darf.»

Wie Kleiner betont, wurde dies dem Komitee nochmals unmittelbar vor dem Start des Umzugs mündlich mitgeteilt. Trotzdem sei der Demonstrationszug von der Route, die bewilligt war, abgekommen und habe somit den Verkehrsstau verursacht.

Deswegen wurde die verantwortliche Person «wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über Strassen und Wege» angezeigt und mittels Strafbefehl gebüsst. Auf eine Einsprache wurde verzichtet.

«Die Autos standen sowieso im Stau»

Das Organisationskomitees der Demonstration ist mit dem Strafbefehl allerdings nicht einverstanden. So soll der Verkehr keineswegs behindert worden sein, «denn eigentlich standen die Autos sowieso im Stau», schrieb das OK in einer Medienmitteilung. An Arbeitstagen würden um diese Zeit die Autos immer im Stau stehen.

Ausserdem handle es sich hierbei nur um einen kleinen Regelverstoss, der anderswo womöglich auch nicht gebüsst würde: «Es scheint, dass Zug der einzige Kanton ist, der kein Verständnis dafür hat.»

Dass deswegen eine Busse ausgesprochen werde, zeuge «von einer unglaublichen Kleinlichkeit und Kleingeistigkeit», so das Komitee. Es sei unverständlich, dass die Behörden dabei das Augenmass verloren hätten. Das Organisationskomitee habe deshalb beschlossen, dem Regierungsrat nachträglich ein Beitragsgesuch für den Streik von 650 Franken zu stellen. «Damit hätte er die Möglichkeit, die Verhältnismässigkeit wiederherzustellen.»

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