Bezirksgericht Zürich: Zwei Frauen missbraucht – Spanier (22) soll sechs Jahre hinter Gitter 

Aktualisiert

Bezirksgericht ZürichZwei Frauen missbraucht – Spanier (22) soll sechs Jahre hinter Gitter 

Ein heute 22-jähriger Spanier wird in zwei Fällen der Vergewaltigung angeklagt. Doch er bestreitet, dass es jemals zum Geschlechtsverkehr gekommen ist.

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Einem 22-jährigen Spanier drohen eine mehrjährige Haftstrafe sowie ein Landesverweis. 

Einem 22-jährigen Spanier drohen eine mehrjährige Haftstrafe sowie ein Landesverweis. 

20min/Taddeo Cerletti
Laut Anklageschrift hat der Mann im Juni 2021 eine Frau in der Bäckeranlage im Zürcher Kreis 4 brutal sexuell missbraucht. 

Laut Anklageschrift hat der Mann im Juni 2021 eine Frau in der Bäckeranlage im Zürcher Kreis 4 brutal sexuell missbraucht. 

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Die zweite Frau sagte ebenfalls «Nein» – deshalb soll er ihr K.O.-Tropfen verabreicht und gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Die Frau war damals noch minderjährig.

Die zweite Frau sagte ebenfalls «Nein» – deshalb soll er ihr K.O.-Tropfen verabreicht und gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Die Frau war damals noch minderjährig.

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Darum gehts

  • Ein 22-jähriger Spanier soll im Juni und im Oktober 2021 zwei Frauen sexuell Missbraucht haben. 

  • Sein erstes Opfer lernte er im Ausgang kennen. Laut Anklageschrift verging er sich in der Bäckeranlage im Zürcher Kreis 4 brutal an ihr. 

  • Seinem zweiten Opfer soll er K.O.-Tropfen verabreicht und sie dann sexuell Missbraucht haben. 

  • Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren sowie einen zehnjährigen Landesverweis. 

Beide Frauen sagten «Nein», doch er ignorierte es und missbrauchte sie sexuell – so die Anklageschrift. An der ersten Frau verging er sich im Juni 2021, an der zweiten nur fünf Monate später. Für diese Taten sowie für einen Fall von Körperverletzung musste sich ein 22-jähriger Spanier am vergangenen Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Seit Juni 2022 sitzt er in Haft.

Zwei Vergewaltigungen innert fünf Monaten

Sein erstes Opfer lernte der Spanier im Ausgang kennen. Als die Frau sich auf den Nachhauseweg machte, soll er der Kolumbianerin angeboten haben, für sie einen Uber zu organisieren. Stattdessen führte er sie aber zur Bäckeranlage, wo er die Frau zu sexuellen Handlungen zwang. Als sie sich zur Wehr setzte, schlug und würgte der 22-Jährige die Kolumbianerin bis zur Bewusstlosigkeit. Dann missbrauchte er sein Opfer brutal sexuell auf dem Boden des öffentlichen Parks.

Fünf Monate später akzeptierte der Spanier erneut kein «Nein» – diesmal an einer Homeparty: Laut Anklageschrift verabreichte er dort einer Minderjährigen K.O-Tropfen, welche bei der jungen Frau zu Übelkeit und Benommenheit führten. Mit dem Vorwand, sich um die Jugendliche zu kümmern, brachte er sie in ein Zimmer. Dort missbrauchte der Angeklagte sie sexuell: Er drang mit seinem Penis ungeschützt in sein Opfer ein – nachdem die Minderjährige ihm gesagt hatte, dass sie das nicht wolle.

Angeklagter weist Vorwürfe von sich

An der Verhandlung bestritt der muskulöse Spanier die Vorwürfe beider Frauen. Zum Fall im Juni sagte er: «Ich habe diese Frau nie zur Bäckeranlage begleitet.» Vielmehr habe er sich zur Tatzeit in einem Nachtclub befunden, was andere Personen auch bezeugen könnten.

Und auch an der Homeparty habe sich seiner Ansicht nach eine andere Geschichte abgespielt: «Es kam gar nie zum Geschlechtsverkehr.» Die Jugendliche und er hätten sich an der Party angenähert, danach seien sie zusammen auf das Zimmer gegangen. Dort hätten sie «rumgemacht», er habe danach masturbiert und ejakuliert.

Staatsanwalt: «Für die Taten bestehen keine Zweifel»

«Es bestehen keine Zweifel, dass der Angeklagte die Frauen vergewaltigt hat», sagte der Staatsanwalt in seinem anschliessenden Plädoyer. Obwohl die Kolumbianerin unter Einfluss von Alkohol und Medikamenten stand, sei an ihren Aussagen nicht zu zweifeln: «Bei ihrer Einvernahme befand sich die Geschädigte in einem schlimmen Zustand und wies Verletzungen einer Vergewaltigung auf.»

In der Vagina der Kolumbianerin sowie in jener der Minderjährigen seien zudem DNA-Spuren des Beschuldigten gefunden worden. «Dies widerspricht der Behauptung des Beschuldigten, dass es gar nie zu Geschlechtsverkehr zwischen ihm und den Frauen gekommen sei.»

Verteidigerin fordert Freispruch

Der Staatsanwalt forderte für den 22-Jährigen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Des Weiteren soll der Angeklagte für zehn Jahre des Landes verwiesen werden.

Ganz anders sah es jedoch der Verteidiger des Spaniers: Er forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Zum Fall im Juni sagte er: «In der Vagina der Frau wurden keine Spermien gefunden. Mein Klient und sie haben zuvor aber in einem Club gemeinsam gefeiert und sich an den Händen berührt. Die DNA-Spuren haben deshalb über ein Tampon oder sonstige Berührung ihrer Intimzone gelangen können. Eine ähnliche Erklärung hatte er auch im Falle der Jugendlichen. Und: «Meinem Klienten konnte der Besitz von K.O.-Tropfen gar nie nachgewiesen werden.»

Das Urteil wird diese Woche eröffnet.

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