Untersuchung bei Credit SuisseZweiter Corona-Verstoss? CS-Präsident soll zum Wimbledon-Final gereist sein
Bei einer internen Überprüfung der Rechtsabteilung kam der Verdacht auf: Verwaltungsratspräsident António Horta-Osório könnte schon vor seinem letzten Verstoss die Quarantäne-Regeln missachtet haben.

- von
- Karin Leuthold
Darum gehts
Die Credit Suisse hat eine Untersuchung gegen ihren Vorsitzenden António Horta-Osório eingeleitet, weil er offenbar während einer Reise im letzten Juli Corona-Regeln umgangen hat. Das berichtet das Zürcher Finanzportal «finews». Dabei soll der VR-Präsident der CS nach London zum Wimbledon-Final gereist sein - doch statt eine zehntägige Quarantäne einzuhalten, missachtete Horta-Osório die britischen Covid-Regeln.
Der mutmassliche Quarantäne-Verstoss war bei internen Überprüfungen der CS-Rechtsabteilung ans Licht gekommen. Die Untersuchung steht unter der Aufsicht des Chefjuristen Romeo Cerutti, wie «finews» weiter schreibt.
Bei den britischen Behörden wolle man sich zum Fall nicht äusseren, wie der «Blick» schreibt. Jedoch seien Passagiere und Passagierinnen grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, alle Reisevorschriften einzuhalten. Wer sich nicht daran halte, dem drohe eine Geld- oder Haftstrafe.
London-Reise wäre zweiter Verstoss des CS-Präsidenten
Bestätigt sich der neue Verdacht, wäre die Reise zum Wimbledon-Spiel der zweite Fall eines Quarantäne-Verstosses von António Horta-Osório. Im November hatte der Portugiese gegen die aktuellen Quarantänebestimmungen verstossen, als er mit einem Privatjet aus London nach Zürich zurückflog – zu einem Zeitpunkt, als die Schweiz Grossbritannien bereits auf eine Liste von Ländern gesetzt hatte, aus denen Einreisende zehn Tage in Quarantäne müssen.
Nachdem er nach Hause nach Wollerau gefahren war, beauftragte er Felix Gutzwiller, den früheren CS-Beirat und ehemaligen Gesundheitspolitiker der FDP, sich nach Erleichterungen oder gar einer Befreiung von der Quarantänepflicht zu erkundigen. Doch sowohl auf Kantons- wie auch auf Bundesebene sei das Ansinnen abgelehnt worden. Dennoch stieg Horta-Osório drei Tage später in ein Flugzeug und flog auf die iberische Halbinsel, anschliessend flog er nach New York weiter.
Entschuldigungen von Horta-Osório und der CS
Tage später zeigte sich Horta-Osório wegen möglicher Übertretung gemäss Epidemiegesetz Art. 83 selbst an und äusserte sich zum Vorfall: «Es ist mir wichtig, die Schweizer Quarantänevorschriften einzuhalten, und ich habe dies von der Ankunft in der Schweiz am 28. November 2021 bis zur Abreise auch sorgfältig getan. Alle Sitzungen, die ich in der Schweiz abhielt, wurden virtuell abgehalten, ebenso wie meine öffentliche Rede, die ich letzte Woche in Zürich hielt.» Er habe «unbeabsichtigt gegen die Schweizer Quarantänebestimmungen verstossen», indem er das Land am 1. Dezember vorzeitig verlassen habe. «Ich bedaure diesen Fehler aufrichtig. Ich entschuldige mich und werde dafür sorgen, dass dies nicht wieder vorkommt», liess er weiter verlauten.
Auch die CS nahm damals Stellung: «Credit Suisse bedauert, dass es im Zusammenhang mit der Reisetätigkeit ihres Präsidenten zu einem Verstoss gegen die Quarantänebestimmungen gekommen ist. Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Richtlinien hat für Credit Suisse und für den Präsidenten persönlich höchste Priorität», so die Bank.
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