Bundesgericht: RTS zeichnete falsches Bild der Massnahmekritiker

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BundesgerichtSchweizer Fernsehen hat Bild der Massnahmen-Kritiker verfälscht

Eine RTS-Reportage kurz vor der Abstimmung zum Covid-Gesetz habe Massnahmen-Kritiker als Rüpel und Gewalttäter abgestempelt und so gegen den Grundsatz der Meinungsvielfalt verstossen, urteilt das Bundesgericht.

Darum gehts

  • Im November 2021 kam es zu einer Volksabstimmung zum Covid-Gesetz.
  • Kurz davor strahlte RTS eine Sendung zum Thema aus. 
  • Diese liess die Massnahmen-Kritikerinnen und -Kritiker jedoch kaum zu Wort kommen und habe so den Grundsatz der Meinungsvielfalt verletzt, wie das Bundesgericht am Mittwoch urteilte.

Zwei Wochen vor der Abstimmung zum Covid-Gesetz strahlte RTS eine Reportage mit dem Titel «Der Hass vor der Covid-Abstimmung aus». Darin kamen mehrere Politikerinnen und Politiker zu Wort, die sich für die Pro-Kampagne engagierten, Stimmen der Gegenseite wurden jedoch grösstenteils ausgeblendet. Dies hatte zur Folge, dass zahlreiche Reklamationen zur Sendung geäussert wurden.

Der Fall landete schlussendlich vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Diese teilte die Auffassung der Kritikerinnen und Kritiker und sah die Meinungsvielfalt ebenfalls als verletzt an. Die SRG war anderer Meinung und zog den Fall vors Bundesgericht. Am Mittwoch musste sich das Medienhaus vor Gericht geschlagen geben, wie «Le Matin» berichtet.

Ein falsches Bild von Rüpeln und Gewalttätern

In der Sendung kamen mehrere Politikerinnen und Politiker zu Wort, die sich für das Gesetz, das Zertifikat oder die Impfung aussprachen. Sie sprachen auch über Hassbotschaften und Drohungen. Die Kritikerinnen und Kritiker des Gesetzes erhielten jedoch kaum Sendezeit. Lediglich in einer kurzen Sequenz wurden die Massnahmen-Kritikerinnen und -Kritiker zu ihrer Sicht der Dinge befragt, vor dem Hintergrund einer Demonstration von Freiheitstrychlern. 

Das Bundesgericht kam am Mittwoch zum Entschluss, dass dies gegen die Meinungsvielfalt verstossen habe. Die Gegnerinnen und Gegner seien kaum zu Wort gekommen und man habe zudem ein falsches Bild von Rüpeln und Gewalttätern vermittelt, lautet das Urteil des Bundesgerichts. Es sei nicht ausreichend darauf hingewiesen worden, dass die Gegnerinnen und Gegner des Covid-Gesetzes keineswegs nur Verschwörungstheoretiker seien. So habe man einen einseitigen Eindruck vermittelt.

Grundsatz der Meinungsvielfalt wurde verletzt

Der Grundsatz der Meinungsvielfalt über Radio und Fernsehen soll verhindern, dass die öffentliche Meinung parteiisch und einseitig beeinflusst wird. Speziell in Abstimmungszeiten sei dies ein zentraler Grundsatz, um zu verhindern, dass das Abstimmungsergebnis verfälscht werde. «Der Grundsatz der Meinungsvielfalt wurde somit aufgrund einer nicht ausreichend ausgewogenen Berichterstattung unmittelbar vor den Abstimmungen nicht eingehalten», lautet das Fazit des Bundesgerichts zur Berichterstattung von RTS.

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