Kanton SolothurnDie Lebensmittelkontrolle im Bordell lief nicht so gut
Bei einer Kontrolle in einem Bordell im Kanton Solothurn gab es gleich 53 Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz zu bemängeln.
Darum gehts
- Der Geschäftsführer eines Bordells im Kanton Solothurn muss eine Busse von 1600 Franken bezahlen.
- Dies wegen mehrfachem Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz.
- Bei einer Kontrolle fanden Inspektoren etwa verfaulte Zwiebeln, «genussuntaugliche» Chilischoten, abgelaufene Butter, Bauschutt im Getränkelager und 49 andere Gesetzesverstösse.
Nicht ganz 50 Franken kostet in einem Rotlicht-Etablissement im Kanton Solothurn der Eintritt. Darin inbegriffen sind Softdrinks, Wellness und Essen. Doch wer dort essen will, sollte vorsichtig sein. Das Bordell ist nämlich im April 2023 bei einer Lebensmittelkontrolle hängen geblieben. Das geht aus einem Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer hervor, der 20 Minuten vorliegt.
Ganze 53 Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz flogen bei der Inspektion auf – die ganze Liste findest du weiter unten. Eine kleine Auswahl: Die Inspektorinnen und Inspektoren fanden etwa verfaulte Zwiebeln, «genussuntaugliche» Chilischoten, abgelaufene Butter, verschmutzte Oberflächen, Bauschutt im Getränkelager und ungekühlte Lebensmittel am Buffet (Kartoffelsalat, Fleisch, Lachs).
In der Waschküche wurde geraucht
In der betriebseigenen Waschküche gab es ein weiteres Getränkelager und eine Eismaschine – zudem wurde dort unerlaubterweise geraucht.
«Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss dafür sorgen, dass diese durch den Umgang in hygienischer Hinsicht nicht beeinträchtigt werden», heisst es im Strafbefehl. Und weiter: «Die verantwortliche Person darf Rohstoffe oder Zutaten nicht akzeptieren, wenn diese erwiesenermassen oder aller Voraussicht nach derart mit Parasiten, pathogenen Mikroorganismen oder toxischen, verdorbenen oder fremden Stoffen kontaminiert sind, dass sie auch nach ihrer normalen Aussortierung oder nach einer hygienisch einwandfreien Vorbehandlung oder Verarbeitung nicht zum Verzehr geeignet sind.»
Zudem müssten Rohstoffe und Zutaten so vorrätig gehalten werden, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wird.
Geschäftsführer kommt günstig davon
Nicht nur die abgelaufenen Lebensmittel, auch die Hygiene wurde stark bemängelt. «Räume und Einrichtungen von Lebensmittelbetrieben müssen sauber sein und stets instandgehalten werden. Räume, in denen Lebensmittel zubereitet, verarbeitet oder behandelt werden, müssen so konzipiert und angelegt sein, dass eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet ist und Kontaminationen während der Arbeitsgänge und zwischen den Arbeitsgängen vermieden werden», heisst es.
Weil man sich im Bordell nicht an diese Grundsätze gehalten hat, muss der Geschäftsführer, der mit Kurzaufenthaltsbewilligung L in der Schweiz ist, nun eine Busse bezahlen. Er kommt allerdings relativ günstig davon. Die mehrfache Übertretung des Lebensmittelgesetzes kostet ihn 1600 Franken – davon 1200 Franken Busse und 400 Franken Verfahrenskosten.
Das ist die komplette Grüsel-Liste des Bordellbetriebs
Bar
- Oberflächen und technische Einrichtungen völlig verstaubt und unsauber
- Zwischenräume und Kabelkanäle unsauber
- Boden unter Getränkeflaschen massiv verschmutzt
- Auslauf des Wasserhahns unsauber und verkalkt
- Geschirrkorb unsauber
- Fronten teilweise massiv verschmutzt und klebrig
- Zwischenräume bei Einrichtungen verdreckt
- Rohholzplatte unter den Einrichtungen nicht geeignet
- Boden unsauber, nicht mehr leicht zu reinigen
Buffet
- Grosse Mengen Speisen vorhanden, kein nachvollziehbares und sicheres Versorgungskonzept
- Umfeld des Buffets unsauber
- Speiseträger unsauber
- Offene Abfall-Lagerung
- Boden im Bereich zur Garderobe total verschmutzt
- Weder Kühlbuffet noch Buffetwärmer sind eingeschaltet
Buffet/Restaurant
- Genussuntaugliche Chilischoten
- Ungenügende Warenbewirtschaftung
- Butter Februar 2023
- Unbedeckte Lebensmittel im völlig verschmutzten Buffet angeboten
- Lebensmittel nicht gekühlt und nicht heiss gehalten
- Kartoffelsalat bei 24 Grad
- Fleisch bei 26 Grad
- Suppe im Topf bei 35 Grad stehengelassen
Getränkelager
- Allgemeine Unordnung und fehlende Trennung Lebensmittel/Nichtlebensmittel
- Bauschutt am Boden
- Tablare unsauber
- Ablage und Schrankoberseiten unsauber
Küche
- Aufbewahrung des Schöpfwerkzeugs direkt im Lebensmittel
- Unterbauten teilweise unsauber
- Backblech unsauber versorgt
- Bain-Marie unsauber
- Temperatur im gebratenen Lachs 44 Grad, bei Raumtemperatur stehengelassen
- Keine Handseife bei der Waschgelegenheit (Spülmittel ungeeignet)
- Reinigungsutensilien im Schmutzwasser aufbewahrt (übelriechend)
- Tablare unsauber/fettig
- Sprüharm der Waschmaschine unsauber
- Abwaschmaschine einseitig mit massiven Ablagerungen
- Boden unter der Abwaschmaschine unsauber
- Reinigungsmittel oberhalb des Arbeitstisches neben der Mikrowelle gelagert
- Gerätschaften unsauber versorgt
- Defekter Pfannenbelag
- Steinplatte im Pizzaofen defekt
Lager
- Augenscheinlich verdorbene, verfaulte Zwiebeln
- Selber eingefrorene Lebensmittel ohne Einfrierdatum
- Mikrowelle innen unsauber
- Offene Säcke mit Lebensmitteln
- Temperatur im Kühlschrank 7,4 Grad (max. 5 erlaubt)
- Geöffneter Senf/Mayonnaise bei Raumtemperatur aufbewahrt (soll = gekühlt)
- Kondensatablauf im Kühlschrank verstopft
Waschküche
- Es wurde geraucht (nicht erlaubt)
- Als Standort für Getränkelager nicht geeignet
- Als Standort für Eismaschine nicht geeignet
Selbstkontrolle (Pflicht)
- Eine Selbstkontrolle wurde offensichtlich nicht durchgeführt

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Lucas Orellano (ore), Jahrgang 1988, arbeitete von 2020 bis 2025 für 20 Minuten. Er ist seit Juli 2025 Freelance-Blattmacher.
