St. Gallen: Ex-Hockey-Sportchef veruntreute Vereinsgelder

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Kanton St. GallenEishockey-Sportchef (43) zweigte Vereinsgelder in die eigene Tasche ab

Ein 43-Jähriger, der als Sportchef bei einem Eishockeyverein arbeitete, soll mehrmals Vereinsgelder für eigene Zwecke verwendet haben. Dafür kassierte der Mann nun einen Strafbefehl.

Darum gehts

  • Ein ehemaliger Sportchef eines Eishockeyvereins soll mehrmals Bargeld statt in die Vereinskasse in die eigene Tasche gesteckt haben.
  • Dies soll er auch getan haben, als er schon nicht mehr beim Verein arbeitete.
  • Für diese Aktionen wurde er nun per Strafbefehl verurteilt.

Ein heute 43-Jähriger aus Österreich war von 2016 bis 2018 als ehrenamtlicher Sportchef eines Eishockeyvereins im Kanton St. Gallen tätig. In dieser Funktion nahm er verschiedene Bargeldbeträge entgegen, um diese dem Verein oder an Vereinsmitglieder zu übergeben. Das Geld gab er aber nicht ab, sondern behielt es für sich, um sich damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dafür wurde er nun Ende Mai von der St. Galler Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt.

Im Herbst 2018 soll der 43-Jährige mehrmals von Eishockeyspielern Bargeld für den Kauf von Trikots entgegengenommen haben, um dieses an den Verein weiterzuleiten. Das Geld landete allerdings nie in der Vereinskasse. So soll der Mann insgesamt 552 Franken in die eigene Tasche gesteckt haben. Auch einige Monate später soll er sich erneut unrechtmässig bereichert haben.

Sponsorengeld in eigene Tasche gesteckt

«Nachdem sein Arbeitsverhältnis beim Eishockeyclub bereits beendet war, empfing der Beschuldigte im Sommer 2019 von einem Sponsor 4000 Franken Bargeld für ein Eishockeyturnier, damit er dieses an den OK-Präsidenten des Turniers weiterleitete», schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Auch dieses Geld verwendete der Österreicher für private Zwecke, da er hochverschuldet war.

Der Mann ist bereits vorbestraft. Im Januar 2019 wurde er per Strafbefehl wegen rechtswidrigen Aufenthaltes in der Schweiz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. «Der Beschuldigte liess sich von der ausgesprochenen bedingten Geldstrafe nicht beeindrucken, sondern verstiess in der Probezeit erneut gegen das Gesetz», so die Staatsanwaltschaft weiter. Da der Mann noch immer finanzielle Schwierigkeiten hat und keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, liegt laut Staatsanwalt eine Rückfallgefahr vor.

Bedingte Gefängnisstrafe für 43-Jährigen

Der 43-Jährige wurde nun Ende Mai der mehrfachen Veruntreuung schuldig gesprochen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 30 Tagen. Diese muss er nur verbüssen, falls er innert drei Jahren erneut straffällig wird. Hingegen muss der 43-Jährige für die Verfahrenskosten aufkommen sowie Gebühren von 350 Franken bezahlen. Allfällige Zivilforderungen werden auf den Zivilweg verwiesen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.  

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Seline Bietenhard arbeitet seit 2021 bei 20 Minuten. Seit November 2025 ist sie Blattmacherin.

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