Strafgericht BSBlutige Abrechnung wegen geplatztem Lamborghini-Deal
Ein Mann wird von einem maskierten Angreifer mit einem Messer attackiert. Der Täter flüchtet daraufhin und taucht über ein Jahr unter. Jetzt drohen ihm 7,5 Jahre Gefängnis.
Darum gehts
Ein 22-Jähriger wurde im Mai 2021 von einem maskierten Mann auf dem Weg zu seinem Auto mit einem Messer niedergestochen. «Die Person hat nichts gesagt, einfach zugestochen», sagte das Opfer über den Angriff aus. Die Staatsanwaltschaft verschickte im Anschluss an die Tat eine Medienmitteilung. Ein Mann sei auf dem Weg zu seinem Briefkasten mit einer Stichwaffe angegriffen worden, «eine sofortige Fahndung verlief erfolglos».
Ein Jahr lang tauchte der Angreifer unter und lebte auf der Flucht. Am Montag sass der heute 24-Jährige nun vor der Fünferkammer des Basler Strafgerichts. Der Mann war teilweise geständig, gab zu, dass es zwischen ihm und dem 22-Jährigen zu einem «Kampf» gekommen sei.
Pleite einen Lamborghini-Vertrag abgeschlossen
Opfer und Angreifer waren keineswegs Fremde. Die beiden Männer kannten sich und haben in der Vergangenheit miteinander Geschäfte gemacht. Am Montag war im Gerichtssaal auch von unsauberen Deals und einem Schneeballsystem die Rede: Die Anschuldigungen wurden aber nicht weiter ausgeführt. Fakt ist, dass über der Tat ein Lamborghini-Deal schwebt, den der Freund des Beschuldigten abgeschlossen hatte. Mit einem angeblichen Erbe schloss dieser den Kaufvertrag für einen 245’000 Franken teuren Lamborghini ab. Jener Freund stand in der Schuld, 37’000 Franken für den Vertragsbruch aufzubringen.
Das Opfer fungierte beim Lamborghini-Deal als Vermittler. Und aus diesem Grund suchte der Beschuldigte den 22-Jährigen vor seinem Haus auf, um «die Sache für seinen Freund zu klären». Sicherheitshalber habe er ein Ikea-Rüstmesser eingepackt, schilderte er der Gerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger. Nur für den Fall, dass er sich wehren müsse. Nachdem er das Gespräch gesucht habe, sei sein Gegenüber völlig ausgetickt und habe ihn angegriffen.
«Er versuchte, mir mehrmals in den Hals zu stechen»
Es sei nie zum Dialog gekommen, insistierte aber das Opfer, als es im Gerichtssaal dazu befragt wurde. Aus dem Hinterhalt habe ihn der Mann angegriffen. «Als ich mich umdrehen wollte, bekam ich den ersten Stich. Ich habe wirklich gedacht, er bringt mich um. Ich lag am Boden, er fixierte mich mit den Beinen, ich hatte keine Chance aufzustehen. Dann versuchte er, mir mehrmals in den Hals zu stechen.»
Nur dem Zufall sei es zu verdanken, dass er den Mann nicht schlimmer verletzte, so Staatanwältin Simone Lustenberger in ihrem Plädoyer. Er attackierte sein Opfer «so heftig, dass das Messer abgebrochen ist. Gott sei Dank, sonst wissen wir nicht, was passiert wäre», so Lustenberger. Die Tat weise gewisse «Mord-Elemente» auf, in Bezug auf Planung, Brutalität und Motiv. Die Staatsanwältin forderte dann auch eine lange Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren.
Ein Gutachter attestierte dem Beschuldigten eine dissoziativen Persönlichkeitsstörung. Eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt habe nicht bestanden, so das Gutachten. Die Strafe sei zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme nach Artikel 59 aufzuschieben, plädierte die Staatsanwältin.
Tragische Kindheit in Heimen und bei Pflegeeltern
Der Verteidiger führte die tragische Vergangenheit seines Klienten ins Feld. Heim, Pflegeeltern und Suizid der Mutter verbauten dem Mann die Chance, überhaupt im Leben anzukommen. «Es ist menschlich moralisch verständlich, dass er seinem Freund helfen wollte, der tief in finanziellen Schwierigkeiten steckte.» Er appellierte an das Gericht, seinem Mandanten die Chance auf Resozialisierung nicht zu verbauen und plädierte für eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und die Massnahme für junge Erwachsene nach Artikel 61.
Die Massnahme wird vom Gericht für junge Erwachsene angeordnet, wenn der Täter oder die Täterin zur Zeit der Tat noch nicht 25 Jahre alt war und die Tatbegehung im Zusammenhang mit einer erheblichen Störung in der Persönlichkeitsentwicklung steht. Das Ziel ist die Behandlung dieser Entwicklungsstörung.
Das Urteil wird am Dienstag gesprochen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Jeanne Dutoit ist stellvertretende Chefredakteurin der Lokalredaktion Basel.
