Nach CS-KriseDiese Massnahmen ergreift der Bundesrat für Grossbanken
Um eine nächste Credit-Suisse-Krise zu verhindern, stellt der Bundesrat ein grosses Massnahmenpaket vor. Darin sollen unter anderem die Manager-Boni reguliert und die Krisenorganisation gestärkt werden.
Darum gehts
- Bundesrätin Karin Keller-Sutter präsentierte am Mittwoch den Bericht des Bundesrats zur Too-Big-To-Fail-Regulierung.
- Nach einer Analyse der Credit-Suisse-Krise schlägt der Bundesrat nun ein Massnahmenpaket vor.
- Damit sollen vor allem die Prävention und Liquidität gestärkt sowie das Kriseninstrumentarium erweitert werden.
Das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv müsse weiterentwickelt und gestärkt werden: Das zeigt die Analyse des Bundesrats zur Credit-Suisse-Krise. Die Risiken für die Volkswirtschaft, den Staat und die Steuerzahlenden sollen reduziert werden. Hierzu schlägt der Bundesrat nun ein Paket mit 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung vor. Sieben weitere Ideen sollen noch weiter vertieft werden. Für die Massnahmen gibt es drei Stossrichtungen.
Prävention stärken
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine systemrelevante Bank in eine kritische Lage gerät, soll verringert werden. Es soll mithilfe von «expliziten regulatorischen Anforderungen» und erweiterten Möglichkeiten der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) eine gute Unternehmensführung und ein verantwortungsvolleres Risikomanagement von systemrelevanten Banken eingefordert werden. Dies umfasst unter anderem:
- die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten und
- Bonusregelungen wie etwa Sperrfristen und Rückforderungsklauseln.
Zudem wird eine Bussenkompetenz der Finma geprüft. Auch deren Möglichkeiten und Pflichten zur Frühintervention sollen ausgebaut werden.
Der Bundesrat habe am 5. April 2023 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, alle ausstehenden variablen Vergütungen der drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse zu streichen oder zu kürzen. Dadurch seien insgesamt 62 Millionen Franken von rund 1000 betroffenen Mitarbeitenden entzogen worden.
Liquidität stärken
Bereits umgesetzt sei die Stärkung der bankeigenen Liquiditätshaltung der systemrelevanten Banken. Nun soll auch das Potenzial zur Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank ausgebaut werden. Zudem soll die Möglichkeit für eine staatliche Liquiditätssicherung im Rahmen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank ins ordentliche Recht überführt werden. Das hatte der Bundesrat dem Parlament bereits im vergangenen September vorgeschlagen.
Kriseninstrumentarium erweitern
Systemrelevante Banken müssen im Krisenfall geordnet aus dem Markt ausscheiden können. Dafür sollen die Abwicklungsplanung erweitert und die mit der Umsetzung verbundenen Rechtsrisiken minimiert werden. Geprüft und wenn nötig klarer geregelt werden sollen auch die Krisenorganisation und Zusammenarbeit der Behörden.
Nächster Schritt: Verordnungen anpassen
Die Massnahmen sollen für systemrelevante Banken und teils spezifisch für die UBS eingeführt werden. Einzelne Massnahmen betreffen auch weitere Banken und Finanzinstitute.
Bei der Umsetzung der Massnahmen werde der Bundesrat auch auf die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) Rücksicht nehmen. Zuerst sollen Anpassungen in Verordnungen vorgenommen werden, die durch den Bundesrat verabschiedet werden können. Danach werden Anpassungen auf Gesetzesstufe ausgearbeitet und dem Parlament unterbreitet.
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Christina Pirskanen (pir) arbeitet seit 2022 für 20 Minuten. Sie ist seit Januar 2024 Redaktorin in den Ressorts Politik sowie News und Gesellschaft.
