Mann wird gebüsst trotz richtig gestellter Parkscheibe

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«Behördenirrsinn»Diese Parkscheibe wurde Roger Rüegg zum Verhängnis

Seit zwei Jahren nutzt Roger Rüegg seine elektronische Parkscheibe in der Schweiz und in Deutschland. Nun wurde er dafür gebüsst. Die Gründe dafür sorgen beim Rheinauer für Kopfschütteln.

Darum gehts:

  • Roger Rüegg ist verärgert, dass er trotz korrekter gestellter Parkscheibe eine Busse erhielt.
  • Der Grund: An seinem Auto hat er eine in Deutschland gekaufte elektronische Parkscheibe angebracht.
  • Diese ist in der Schweiz nicht zulässig.

«Das ist idiotisch»: Obwohl Roger Rüegg seine Parkscheibe in der blauen Zone in Kreuzlingen TG korrekt eingestellt hatte, erhielt der Frührentner eine vierzigfränkige Parkbusse. Der Grund: Der 64-Jährige benutzte eine in Deutschland gekaufte elektronische Parkscheibe. Der in Rheinau ZH wohnhafte Schweizer nutze die Parkscheibe bereits seit zwei Jahren, erzählt er gegenüber 20 Minuten. «Sie ist sehr praktisch. Sobald ich das Auto parkiere, stellt sie automatisch die richtige Parkzeit ein. Wenn ich das Auto also um 9.55 Uhr abstelle, springt die Uhr automatisch auf 10 Uhr. So muss ich nicht mehr daran denken, sie manuell zu stellen.» Bisher habe er deswegen noch nie eine Busse erhalten.

Parkscheibe ist in der Schweiz nicht zulässig

Gemäss der Kantonspolizei Thurgau sind elektronische Parkscheiben nach geltendem Recht nicht zulässig. Wer eine elektronische Parkscheibe in der Schweiz benutzt, wird deshalb mit einer Busse bestraft. Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) ist ein Grund für das Verbot das beträchtliche Manipulationsrisiko.

Das kann Rüegg nicht verstehen: «Die Uhr funktioniert mit einem Bewegungsmelder. Sie ist also nicht manuell veränderbar. Zudem wurde sie von den deutschen Behörden genau darauf kontrolliert.» Er sieht mehr Manipulationspotenzial bei herkömmlichen Parkscheiben: «Viele stellen diese, wenn sie parkieren, auf eine spätere Zeit, da sie in den nächsten paar Minuten keine Kontrolle erwarten.»

«Pedantische Anforderungen»

Gemäss Thomas Rohrbach, Sprecher des Astra, sind die Bestimmungen der Signalisationsverordnung ein weiterer Grund für die Nichtzulassung der elektronischen Parkscheibe in der Schweiz: «Eine Parkscheibe muss mindestens elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch, die Vorderseite einen blauen Grund, die Schriftzeichen, der Pfeil und die Umrandung des ‹P› weiss, Zahlen und Stundenmarkierungen schwarz oder blau auf weissem Grund sein.» Diese Anforderungen erfülle die elektronische Parkscheibe nicht.

Für den Frührentner ein Behördenirrsinn: «Ausser der Farbe der Stundenmarkierungen erfüllt meine Parkscheibe alle diese pedantischen Anforderungen.» Tatsächlich habe man beim Astra vor längerer Zeit abgeklärt, ob Parkkarten mit digitaler Anzeige künftig auch in der Schweiz zugelassen werden sollen. «Die Idee wurde jedoch verworfen, unter anderem wegen des erwähnten Manipulationsrisikos und weil das Zulassungsverfahren für die Herstellerinnen mit hohen Kosten verbunden wäre», so Rohrbach.

Beide Parkscheiben im Auto

Rüegg hat inzwischen seine 40-Franken-Busse bezahlt. Da der Rheinauer in der Grenzregion wohnt, wird er die Parkscheibe dennoch weiterhin im Auto belassen. «In Deutschland werde ich sie weiter nutzen. Für die Schweiz muss ich nun wohl wieder auf die blaue Karton-Parkkarte zurückgreifen. Die Digitalisierung ist hier wieder einmal noch nicht angekommen.»

Sollten elektronische Parkscheiben in der Schweiz erlaubt werden?

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Thomas Sennhauser (ths), arbeitet seit 2020 für 20 Minuten. Er begann als Videojournalist und wechselte nach zwei Jahren ins Ressort News & Gesellschaft, wo er über gesellschaftliche Themen und Analysen zu Geschehnissen im Ausland schreibt.

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