22.03.2023
Mi 16:53
Urteilsbegründung
Für den Richter ist die Verfahrensdauer von sechs Jahren viel zu lange gewesen. Darum hat sich das in der Strafzumessung niedergeschlagen. Die Staatsanwältin hat eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten verlangt.
Das Gericht geht davon aus, dass ihm die «Horrorautofahrt im Gubrist» aufgezwungen wurde. Bendrit habe aber nicht probiert, die Situation zu entschärfen, sondern er hat eine «brandgefährliche» Situation noch verschlimmert: «Er hat den Wagen beschleunigt, die Spur gewechselt und die Fahrt dabei gefilmt», sagt der Richter. Es war keine Stressausnahmesituation mehr gewesen, sondern er habe nicht als «Pussy» dastehen wollen und habe das noch mit dummen Sprüchen untermalt.
Auch der zweite Vorfall passe in das Bild. «Es war eine ganz handfeste Gehilfenschaft.» Bendrit habe das Fernlicht eingeschaltet, damit sein Beifahrer die Tat filmen konnte. «Der Beschuldigte hat die Aktion ganz bewusst unterstützt», so der Richter. «Leute die so fahren sind der Alptraum im Strassenverkehr und gehören aus dem Verkehr gezogen», sagt der Richter.
Zum Führerausweisentzug äussert sich der Richter nicht, dazu ist das Strassenverkehrsamt zuständig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Bendrit mit einem zweijährigen Entzug rechnen.



