Strafgericht BS«Das Opfer hatte nicht die kleinste Chance»
Ein 24-Jähriger hat mehrfach mit einem Messer auf einen Bekannten eingestochen. Am Dienstag wurde er zu fünf Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Seine schwierige Kindheit in Heimen wirkte sich strafmildernd aus.
Darum gehts
Die Gerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger sprach dem 24-Jährigen, der einen Bekannten mit einem Messer niedergestochen hat, bei der Urteilsverkündung am Dienstag ins Gewissen. «Sie werden gefordert sein.» Und weiter: «Sie werden sich dort sehr zusammenreissen müssen.» Sie bezog sich auf die stationäre Therapie, zu dem die Fünferkammer des Basler Strafgerichts den Mann verurteilte. Im Fokus stehe dort vor allem die berufliche Integration.
Hintergrund der Tat im Mai 2021 war ein unsauberes, zwielichtiger Deal rund um einen Lamborghini. Ein Gutachter diagnostizierte dem Messerstecher eine dissoziative Persönlichkeitsstörung, die sich aber nicht auf die Schuldfähigkeit ausgeübt habe. «Sie haben eine schwere psychische Störung. Wegen der Störung ist das Rückfallrisiko gross», so Schleiminger weiter.
Kein Gespräch vor Messerstecherei
Nach der Therapie im Massnahmezentrum für junge Erwachsenen im Arxhof wird der 24-Jährige seine Freiheitsstrafe antreten müssen. Die Fünferkammer verurteilte ihn wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Diebstahl und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu fünf Jahren und sieben Monaten Gefängnis.
Das Gericht hielt die Version des Opfers für plausibel, dass der Mann es auf dem Hinterhalt angegriffen hat. Der Beschuldigte behauptete während des Prozesses stets, dass dem Streit ein Dialog vorausgegangen wäre und es erst dann zu einem Kampf gekommen sei. Die Schilderungen des Beschuldigten seien jedoch unglaubwürdig, urteilte das Gericht.
Halbes Jahr Strafrabatt für schwierige Vorgeschichte
«Sie haben die Tat geplant, haben viele Stunden auf das Opfer gewartet. Es hatte nicht die kleinste Chance», so Schleiminger. Er hätte beim Zustechen den Tod des Mannes in Kauf genommen. «Sie hätten die Halsschlagader ohne weiteres verletzen können», so die Gerichtspräsidentin.
Das Urteil fällt weniger schwer aus, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Diese setzte die Freiheitsstrafe bei 7,5 Jahren an. Weil der Mann eine schwierige Vergangenheit hat, in Heimen und bei Pflegeeltern aufwuchs, reduzierte das Gericht die Strafe um ein halbes Jahr.
«Sie haben bis zur Festnahme gemacht, was sie wollen», so Schleiminger. Jetzt müsse er kooperieren. «Diese Chance wird ihnen noch gegeben.»
Jeanne Dutoit ist stellvertretende Chefredakteurin der Lokalredaktion Basel.
