Abstimmung 18. JuniGibt es für Wenigverdienende in Zürich und Winterthur eine Lohnerhöhung?
Am 18. Juni entscheidet die Stimmbevölkerung von Zürich und Winterthur über die Einführung eines kommunalen Mindestlohns. Dieser soll mindestens 23 Franken betragen.
Darum gehts
- Am 18. Juni kommt der Gegenvorschlag der Initiative «Ein Lohn zum Leben» vors Stadtzürcher und Winterthurer Stimmvolk.
- Der Gegenvorschlag verlangt, dass Arbeitnehmende in beiden Städten einen Stundenlohn von mindestens 23.90 Franken erhalten.
- Mindestlöhne gibt es bereits in den Kantonen Basel-Stadt (CHF 21.45), Genf (CHF 24.-), Neuenburg (CHF 20.77), Jura (CHF 20.6) und Tessin (CHF 19.5).
Mindestens 23.90 Franken pro Stunde – diesen Betrag sollen Arbeitnehmende, die in der Stadt Zürich arbeiten, ab 2024 verdienen. Ausgenommen sind Praktikantinnen und Praktikanten, Lernende, Personen unter 25 Jahren, die noch keinen Berufslehrabschluss haben sowie Familienmitglieder, welche in Familienbetrieben arbeiten. Für Teilnehmende von Programmen der beruflichen und sozialen Integration gilt die Lohnuntergrenze auch nicht. In Winterthur soll der Mindestlohn bei 23 Franken liegen und auch für Personen unter 25 Jahren ohne Lehrabschluss gelten.
Die Initiative «Ein Lohn zum Leben» sowie der Gegenvorschlag in der Stadt Zürich verfolgen das Ziel, Erwerbstätigen einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen und dadurch zugleich die Sozialhilfe zu entlasten. Mit der Annahme würde der monatliche Mindestlohn bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden etwa 4000 Franken betragen. Laut dem Initiativkomitee haben in Zürich rund 17’000 Personen einen Stundenlohn von unter 23 Franken, in Winterthur sind es rund 3600. Betroffen seien vor allem Arbeitnehmende, welche in den Branchen Gebäudebetreuung, Gartenbau, Gastronomie und Detailhandel tätig sind.
Wer ist gegen die Vorlage?
Der Zürcher und Winterthurer Stadträte empfehlen, die Initiative anzunehmen. Gestützt wird die Initiative zudem von Gewerkschaften, Hilfswerken wie auch der SP, den Grünen ,der AL und der EVP. Die Parteien FDP, GLP, Mitte und SVP haben das Referendum gegen den Mindestlohn ergriffen. Ablehnung erfährt der Gegenvorschlag auch von Gewerbe- und Wirtschaftsverbänden. Laut den Gegnern zerstöre der kommunale Mindestlohn die Sozialpartnerschaft, da die Regelung auch Angestellte mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einschliesst.
Problematisch sei des Weiteren, dass Ungelernte einen höheren Lohn als Auszubildende erhalten würden, so die Referendumsparteien. «Das macht eine Berufsausbildung unattraktiv und gefährdet das duale Bildungssystem für die junge Generation.» Die Gegner befürchten ausserdem, dass Betriebe von den Städten abwandern würden und dadurch Arbeitsplätze verloren gingen.
Statt eines kommunalen Mindestlohns solle besser in Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten investiert werden. «Nur so können Mitarbeitende in eine höhere Lohnkategorie aufsteigen und nachhaltig und längerfristig mehr verdienen.»
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