Schwägalp : Sobald der Schnee kommt wird illegal gedriftet

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Schwägalp«Mit dem Schnee kommen auch die Drifter»

Am vergangenen Wochenende kam es auf der Schwägalp zu einer Verkehrskontrolle der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden. Über 20 Personen müssen nun mit einer Anzeige rechnen. Die meisten wegen des Driftens. 

Darum gehts

  • Dieses Wochenende führte die Polizei in der Schwägalp AR eine Kontrolle durch.
  • Die Passstrasse sowie auch der Parkplatz bei der Säntis-Talstation sind beliebt bei Drifter. 
  • Nach dem Einsatz dieses Wochenende müssen mehr als 20 Personen mit einer Anzeige rechnen. 
  • Auch die Säntis-Schwebebahn AG geht gegen die illegalen Driftaktionen vor. 
  • In Zukunft ist ein nächtliches Fahrverbot in Planung.

Die heftigen Schneefälle und die winterlichen Strassenverhältnisse haben in den letzten Nächten einige Autofahrer dazu verleitet, auf die Schwägalp zu fahren, um mit ihren Autos im Schnee zu driften. Dies führte zu gefährlichen Situationen, bei denen andere Strassennutzer in Gefahr gerieten und der Lärmpegel durch unnötig hochgedrehte Motoren erheblich stieg, so die Polizei. 

Diejenigen, die für dieses Verhalten verantwortlich waren, wurden von Patrouillen der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden gestoppt und kontrolliert. Mehr als 20 Personen müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die überprüften Personen sind grösstenteils zwischen 18 und 30 Jahre alt und kommen aus den Kantonen Zürich, Thurgau, St. Gallen, Glarus sowie den beiden Appenzell.

Beschwerden von Hotelgästen

Für die Säntis-Schwebebahn sind die Drifter ein Ärgernis. Seit einiger Zeit ist dies ein grosses Thema, besonders wenn der Winter beginnt. Jakob Gülünay, CEO der Säntis-Schwebebahn AG, erklärt: «Mit dem Schnee kommen auch die Drifter auf die Schwägalp.» Die kurvige Strecke zwischen Urnäsch und der Schwägalp sowie der Parkplatz bei der Talstation ziehen im Winter Drifter an.

Aber es ärgern sich viele über die waghalsigen Manöver und die lauten Motorgeräusche in der Nacht. «An erster Stelle steht ausserdem die Sicherheit unserer Mitarbeiter sowie der Hotelgäste, die beim Driften auf dem Parkplatz gefährdet werden», so Gülünay. Ebenfalls treffen immer wieder Beschwerden von Hotelgästen ein, die sich über permanente Belästigung durch Motorenlärm beklagen. Dies zeigt sich auch in negativen Hotelbewertungen.

Gibt es eine Alternative?

Früher gab es in der Schwägalp Schneefahr-Trainings, bei denen man unter Anleitung einer Verkehrsschule das Verhalten auf einer schneebedeckten, eisigen Fahrbahn üben konnte. Die Möglichkeit, dass solche Verkehrstrainings in Zukunft wieder stattfinden, wird nicht ausgeschlossen. «Ich denke jedoch, dass diese Leute sowieso eher weniger daran interessiert sind, an einem Verkehrssicherheitstraining teilzunehmen, sondern nur einen spassvollen Adrenalinkick suchen», vermutet Gülünay. 

Wie die Polizei erklärt, gibt es im öffentlichen Raum keine Möglichkeit, legal zu driften. Um eine Genehmigung dafür zu erhalten, muss die Strecke für den öffentlichen Verkehr gesperrt und der Ort dafür sicher sein. Obwohl sich solch eine Idee nur schwer umsetzen lässt, ist es nicht ausgeschlossen, dass beispielsweise auf einem abgesperrten Firmenareal mit Genehmigung und entsprechender Bewilligung legal gedriftet werden kann. «Die Polizei empfiehlt jedoch, dafür organisierte Fahrkurse zu besuchen, beispielsweise im Engadin oder in Davos hat es solche schon gegeben», sagt Marcel Wehrlin, Mediensprecher der Kapo Appenzell Ausserrhoden.

In der Schwägalp wird aktiv dagegen vorgegangen

Bewusst ist sich auch die Polizei, dass schneebedeckte Strassen Autofahrer dazu animieren, auf der Schwägalp zu driften. Aufgrund dessen hat die Kapo Appenzell Ausserrhoden ihre Kontrolltätigkeit verstärkt. «Meist sind die Drifter jedoch sehr gut organisiert und sobald eine Patrouille vor Ort ist, wird das Driften eingestellt», erklärt Wehrlin.

In Planung ist ein nächtliches Fahrverbot, das das Befahren der Strecke zwischen Passhöhe und der Talstation in der Nacht untersagen soll. Die Polizei bestätigt, dass das dafür erforderliche Bewilligungsverfahren am Laufen ist. Dadurch soll die Strecke in der Nacht nur noch mit einer Bewilligung genutzt werden dürfen, wodurch die Störung durch nächtliche Drifter minimiert wird. Wann und wo genau diese Signalisation platziert wird, ist Teil des Bewilligungsprozesses. 

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