François Villeroy de Galhau in Basel mit Hammer attackiert

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BaselHammer-Attacke auf Zentralbanker – wurde der Falsche verhaftet?

Am Mittwoch steht ein 40-jähriger Schweizer vor dem Strafgericht Basel-Stadt. Er soll im Sommer 2022 versucht haben, einen Top-Banker vor dem Sitz der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel mit einem Hammer zu töten.

Darum gehts

  • Am 26. Juni 2022 wurde François Villeroy de Galhau in Basel mit einem Hammer attackiert und verletzt.
  • Am Mittwoch steht ein 40-jähriger Schweizer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Strafgericht Basel Stadt.
  • Er stellt sich auf den Standpunkt, mit dem wirklichen Täter verwechselt worden zu sein.

Was geht in einem Menschen vor, der einem anderen auf offener Strasse mit einem Hammer gegen den Kopf geschlagen haben soll? Im Fall des 40-jährigen Schweizers, der sich am Mittwoch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung vor dem Strafgericht Basel-Stadt verantworten muss, ist das schwer zu beantworten. Ein kürzlich publiziertes Urteil des Bundesgerichts gewährt aber einen ersten Einblick in die Gedankenwelt des Beschuldigten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 26. Juni 2022 vor dem Bahnhof SBB in Basel von hinten auf einen damals 63-Jährigen zugegangen und mit einem Hammer auf ihn eingeprügelt zu haben. Später stellte sich heraus, dass das Opfer François Villeroy de Galhau, Präsident der französischen Zentralbank und Vorsitzender der Bank für Internationalen Zahlungsaustausch (BIS), war.

Gewaltakt im Wahn?

Ein Zusammenhang mit der öffentlichen Position von Galhau kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. Der Beschuldigte soll sich vor der Tat über die BIS schlaugemacht haben, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. Doch der Mann soll an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Gegen seine Inhaftierung wehrte er sich bis vor das Bundesgericht, das seine Beschwerde abwies und sich auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten bezieht.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, bestreitet der 40-Jährige die Tat und stellt sich auf den Standpunkt, er sei zusammen mit Galhau Opfer einer unbekannten Drittperson geworden. In der Aufregung sei er mit dem Täter verwechselt worden. Ob das so ist, wird das Strafgericht beurteilen müssen. Das Bundesgericht entschied aber dagegen, den Mann aus der Haft zu entlassen, und stützte die Ansicht der Vorinstanzen, dass von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht.

Psychotisches Motiv vermutet

Weil der Beschuldigte darauf beharrt, nicht der Täter zu sein, sind laut dem Gutachter keine unmittelbaren Rückschlüsse auf seine Gedankenwelt während der Tat oder das Motiv möglich. Offenbar widersprechen Beobachtungen durch Zeugen aber der Version des Beschuldigten und die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Anklage fest. Wie ist dieser Widerspruch zu erklären?

Im Vordergrund steht für den Gutachter ein «wahnhaftes Motiv» im Rahmen einer Psychose «mit erheblicher Wahndynamik». Menschen, die unter einem Wahn leiden, seien ihren Wahnideen «zumindest zeitweise ausgeliefert». In dem Zustand seien sie nicht in der Lage, über Recht und Unrecht zu reflektieren – und damit nicht schuldfähig. Vor dem Hintergrund setzt sich die Staatsanwaltschaft nicht für eine Strafe, sondern die Anordnung einer Massnahme ein. 

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

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